• Schneeglitzern
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    geschrieben 1506101920260

    Hallo,

    mein Mann hatte über Booking.com ein Hotel gebucht. Eine Nacht vom 22./23.09. und eine vom 23./24.09..

    Es waren zwei getrennte Buchungen. Als er im Hotel ankam lag die Buchung für den 22.09. nicht vor und es gab kein Zimmer.

    Wie ist in einem solchen Fall die Rechtslage ? Hat man irgendwelche Ansprüche?

    Gruß

    Schneeglitzern

  • daggy1
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    geschrieben 1506106102816 , zuletzt editiert von daggy1

    @Schneeglitzern

    Wie waren denn die Konditionen bei der Hotelbuchung ? Um welche Uhrzeit ist dein Mann denn angereist? Nach 18 Uhr? Und hattet Ihr schon vorab den Zimmerpreis gezahlt?

    Booking.com bietet bei einer Buchung gerne unterschiedliche Hoteltarife an - abhängig von den Stornobedingungen.

    Z.B. zahlst du einen sehr günstigen Preis, der dann in voller Höhe sofort zahlbar und nicht stornierbar ist.

    Oder du wählst die Option, bis 17.59 Uhr am Anreisetag kostenfrei das Hotel stornieren zu können, danach kostet ein Storno.

    Am letzten WE hatte ich LM ein Hotel gebucht, das hatte booking.com sogar erst angefragt und mir dann die Bestätigung des Hotels weitergeleitet.

    Bei einigen Hotels musste ich - so noch nicht komplett vorab bezahlt - bei Ankunft nach 18 Uhr im Hotel selbst "late arrival" anmelden, sonst wäre mein Zimmer weg gewesen, was ich allerdings nicht über booking.com, sondern nur über die HP des Hotels erfuhr. Ein Anruf im gebuchten Hotel , z.B. wg. Lage des gewünschten Zimmers, ist m.E. immer eine hilfreiche Buchungsbestätigung.

    Du siehst - die vermeintlich gaaanz einfachen Buchungen können einige Fragen aufwerfen.

    Wie hat das Hotel denn auf das Voucher von Booking.com reagiert? Wurde das Hotel selbst aktiv, um den Sachverhalt zu klären? Falls nicht - hat sich dein Mann "unverzüglich" mit booking.com in Verbindung gesetzt, um die Panne zu reklamieren? Wurde der Zimmerpreis trotzdem in Rechnung gestellt?

    Viele Fragen, aber relevant für evtl. Rechtsansprüche. Die hast du nur, wenn du den "Mangel" unverzüglich nach seiner Feststellung reklamiert hast, schriftliche Belege dafür hast und dir ein finanzieller Schaden (nachweisbar!) entstanden ist.

    LG

    Dagmar

  • Schneeglitzern
    Dabei seit: 1068508800000
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    geschrieben 1506106646758 , zuletzt editiert von Schneeglitzern

    Das Zimmer wäre heute nur noch gegen volle Bezahlung stornierbar gewesen.

    Die Buchung für den 23.09. war da.

    Bezahlt hat er nichts. Da es kein Zimmer für den 22. gab hat die Hotelchefin das Zimmer für den 23. auch storniert.

    Ich habe dann bei Booking.com angerufen, aber der junge Mann hat nur zweimal mit dem Hotel telefoniert.

    Er wollte nach dem ersten Hotel eine Alternative suchen, hat dann aber wieder im Hotel angerufen. Die Chefin wollte dann bei der Suche behilflich sein.

    Finanzieller Schaden ist nicht entstanden. Mein Mann muss jetzt allerdings 500 km nach Hause fahren, obwohl er noch zwei Nächte bleiben wollte. In München ist Oktoberfest und zu dem Preis natürlich kein anderes Zimmer verfügbar.

    Gruß

    Schneeglitzern

  • vonschmeling
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    geschrieben 1506126613287 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Die Buchung war jedenfalls verbindlich und wäre der Vermittler demnach schadenersatzpflichtig - d.h. dein Mann hätte ein viel teureres Zimmer (in einer vergleichbaren Kategorie) nehmen und die Mehrkosten verlangen können.

    Hat er scheints nicht, demnach ist ein Schaden nicht zu beziffern (die Heimfahrt hätte er zwar später aber so oder so antreten müssen).

    Ich würde vorschlagen 50% der Hotelkosten als Schadenersatz zu fordern - vom Vermittler sofern dieser die Buchung bestätigt hat.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Schneeglitzern
    Dabei seit: 1068508800000
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    geschrieben 1506148879740

    Ich habe gedacht, dass das Hotel haften muss. Als ich bei booking die Kreditkartendaten eingegeben habe hat die Dame nochmal bei meinem Mann angerufen und nachgefragt. Er hat die Buchung für zwei Tage bestätigt. Ich glaube, dass das Hotel hier durcheinander gemacht hat.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1506153610233 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Okay, ich nahm an, Booking.com hätte die Weiterleitung versemmelt ... :smirk:

    Im Übrigen stellt das Portal ja eine Plattform für Anbieter dar, also wird so oder so das Hotel Adressat für Regressforderungen sein.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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