• gingo55
    Dabei seit: 1187654400000
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    geschrieben 1188560235000

    Einem Bekannten ist etwas fast unglaubliches passiert. Er hat einen Flug bei von Frankfurt nach Kapstadt für sich und seine Frau gebucht. Der Check-In verlief noch ganz normal, aber beim Boarden gab es massive Probleme. Die Airline benutzt Bordkarten mit einer kleinen Tasche auf der Rückseite. Das, was wie eine Bordkarte aussieht, ist nicht die eigentliche Bordkarte, sondern diese steckt lose in der kleinen Tasche. Jedoch konnte er für seine Frau diese Bordkarte nicht in der Tasche finden. Worauf man ihr das Besteigen des Fliegers verwert hat. :disappointed:

    Die Zeit drängt, ein Verantwortlicher kurzfristig nicht erreichbar trotz Riesen-Tamtam und vorhandenem Ticket. Also der Empfehlung eines

    Mitarbeiters gefolgt, einen Spurt zurück ins Terminal 1 hingelegt, neues Ticket gekauft, durch alle Sicherhaits-Schleusen wieder zurück und Flugzeug mit Frau bestiegen.

    Nach Rückkehr aus Süd-Afrika hat er der Airline einen "lieben" Brief geschrieben mit der Bitte, um Vergütung des zusätzlichen Tickets. Diese hat ihm jetzt sinngemäß geantwortet, dass er wohl selbst daran schuld sei und eine Vergütung nicht infrage käme. :shock1:

    Er wird es wohl jetzt einem Rechtsanwalt übergeben.

    Sicher ist die Bordkarte wichtig, aber ist dies ein Grund den Flug zu verwehren? Man hätte doch bei gutem Willen Möglichkeiten gehabt, dies alles sauber zu überprüfen. Wobei ja nicht einmal klar ist, ob die Bordkarte verloren ging oder gar beim Check-In nicht in die Tasche gesteckt wurde. Interessanterweise bekam seine Frau wieder den gleichen Sitzplatz :frowning:

  • privacy
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    geschrieben 1188562093000

    Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser.

    Kann immer wieder nur empfehlen, die Bordkarten zu überprüfen.

    Namensverwechslung mit ähnlich klingendem Passagiernamen

    ist da schon das Geringste, mußte aber auch geklärt werden.

    Trotzdem halte ich das Vorgehen der Airline zumindest

    für fragwürdig. So kann man die Umsatzzahlen

    auch anheben. Vielleicht hat das ja System ...

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • gingo55
    Dabei seit: 1187654400000
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    geschrieben 1188562384000

    @privacy sagte:

    Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser.

    Das Problem war, dass mein Bekannter nicht wusste, dass die eigentlichen Bordkarten in der Tasche auf der Rückseite waren. Er hielt das, was er in Händen hielt, für die Bordkarten, da er es von anderen Airlines nicht anders kannte.

  • farein
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    geschrieben 1188567714000

    mann sollte halt schon auf seine Unterlagen aufpassen.

    Es ist halt einfach auf die Fluggesellschaft zu schimpfen wenn man selbst nicht aufpasst,

    Und nun nicht jede Fluggesellschaft hat halt nicht die gleichen Bordkarten.

  • noeler
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    geschrieben 1188575772000

    Wer auf seine Unterlagen nicht aufpasst, hat selber schuld. Ohne Boardkarte kein Zutritt zum Flieger. Hat sie nicht gehabt, Pech.

    4 8 15 16 23 42
  • gingo55
    Dabei seit: 1187654400000
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    geschrieben 1188581727000

    @farein:

    Das hat nix damit zu tun, dass man auf eine Airline schimpft. Aber man wundert sich schon, wenn der Platz ein 2. Mal vergeben werden kann. Es kam vor Ort der Verdacht auf, dass die Airline schon Übung darin hatte.

    @noeler:

    Man kann nach Überprüfung auch eine 2. Bordkarte ausstellen. Im Zweifel gegen eine Bearbeitungsgebühr. Dies ist zumindest meine Meinung. Und Zeit war auch genug, da der Flieger nämlich gewartet hat.

    Eigentlich wollte ich wissen, wie hier die rechtliche Lage ist. Denn m.E. ist das Ticket der Beleg, dass der Flug gebucht und bezahlt ist. Vor allem, da die Tickets ja namentlich ausgestellt werden. Der Check-In ist vollzogen und damit ein Beförderungs-Vertrag abgeschlossen. Im Zweifel kann man das ja am Computer nachvollziehen. Die Bordkarte ist nur eine organisatorische Sache der Airlines.

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1188582217000

    @gingo55

    Zur rechtlichen Lage darf Dir nur ein Fachmann eine konkrete Auskunft

    geben. Hier sind ja nur Amateure und Meinungen ;)

    Allerdings würde ich mich auch nicht alleine mit den bisherigen Auskünften

    zufriedengeben. So ein Flug nach Südafrika kostet ja auch keine

    29 Euro. Und alleine AGB's einer Airline sind ja nicht die Bibel.

    Dennoch, wenn der Gerichtsstand Südafrika ist,

    wird das mit den Ansprüchen schwierig.

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  • jaykayham
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    geschrieben 1188641645000

    @gingo55 sagte:

    Das, was wie eine Bordkarte aussieht, ist nicht die eigentliche Bordkarte, sondern diese steckt lose in der kleinen Tasche. Jedoch konnte er für seine Frau diese Bordkarte nicht in der Tasche finden. Worauf man ihr das Besteigen des Fliegers verwert hat.

    Das stimmt NICHT! ich gehe davon aus, dass du die Begriffe verwechselst und selbst nicht weist, was du da schreibst... :(

    Also, kläre ich mal auf. Man bekommt eine Bordkarte mit einer Tasche hinten. Hat mein elektronischer Ticket, steht auf der Bordkarte e-tix und diese Tasche ist leer! Man kann sofort losfliegen...

    ABER, hat man ein "normales" Papierticket, wie wohl in diesem Fall, wird der Fluggutschein in die Tasche gesteckt! Nur eine Bordkarte MIT dem Ticket ist dann gültig, da die Airline dieses Ticket zum Inkasso (zur Bezahlung) an die Airline weiterleitet. Ergo, ist man im besitz der Bordkarte, aber ohne Flugticketabschnitt bleibt die Bezahlung offen und der Zutritt wird wird selbstverständlich verwehrt! Man könnte das Ticket ja noch weiterbenutzen...

    In diesem fall hat die Fluggesellschaft völlig korrekt gehandelt... ;)

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • holzwurm
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    geschrieben 1188643004000

    Aber Hallo,

    selbst wenn man das Flugticket schon im vornehinein verloren hat, besteht von Seiten der Airline eine Beförderungspflicht. Somit müsste es auch in obigem Fall so sein.

    Somit kann ich das Verhalten der Airline nicht nachvollziehen.

    Goggle mal rum. Es gibt entsprechende Urteile.

    LG

    holzwurm

  • jaykayham
    Dabei seit: 1093478400000
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    geschrieben 1188725282000

    @holzwurm

    Das sind 2 verschiedene Welten... Wenn der Passagier sein Ticket verliert, kann er ein Ersatzticket beantragen und damit einchecken.

    Allerdings, in diesem Fall, wurde bereits mit dem Original-Ticket eingecheckt- und erst danach ging es verloren.

    Kenne selbst einige Fälle, wo die Airline in so einem fall die Beförderung abgelehnt hat... :(

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