• Mandras
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    geschrieben 1265132617000

    Hallo,

    wir haben am 26.12.09 über GTI Travel eine Türkeiurlaub gebucht. Nun erhielten wir von HC am 26.01. die Nachricht, dass GTI Travel die Reservierung nicht aufrecht erhalten kann, da das Hotel zum gebuchten Zeitpunkt (Okt. 10) bereits geschlossen ist. Wir bekamen ein Ersatzhotel genannt (gleiche Preiskategorie und Hotelkette), auf das wir kostenfrei hätten umbuchen können. Wir haben uns aber für die kostenlose Stornierung entschlossen, da wir GTI nicht mehr als Reisepartner nehmen möchten. In den AGB von GTI steht: "dass  im Falle eines Rücktritts durch den Veranstalter, zusätzlich der Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht." Auf tel. Nachfrage bei GTI lehnte man dies ab, da der kostenlose Rücktritt von der Reise der Buchungsaufwand sei! Der kostenlose Rücktritt ist meiner Meinung nach klar, da der Veranstalter seine Leistung (gebuchtes Hotel) nicht erbringen konnte. Weiss jemand was eine Buchungsaufwandentschäding nun wirklich bedeutet? Danke für die Aufklärung.

    mandras

  • goldi
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    geschrieben 1265134835000

    Welches Hotel hat sich denn jetzt bereits entschlossen im Oktober 10 vorzeitig zu schliessen?

  • bernardo2001
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    geschrieben 1265286546000

    Hallo,

    anscheinend war bei Drucklegung der Reisekataloge noch nicht klar, dass das Hotel im Oktober schliesst, so dass Du die Mitteilung erst im Januar erhalten hast.

    Damit ist der Veranstalter vertragsbruechig geworden, da er die Buchung ja bereits im Dezember 09 bestaetigt hatte.

    Nach § 651a, 5 BGB kann der Veranstalter vertragsbruechig werden, wenn Umstaende auftreten, die ihm bei Buchung nicht bekannt waren. Das scheint hier der Fall zu sein. Da der Reisende in solchen Faellen das Recht hat, eine adaequate Alternative ohne Mehrpreis angeboten zu bekommen, hat der Veranstalter ein solches Angebot vorgeschlagen.

    Wird ein solches Angebot vom Reisenden nicht akzeptiert, kann er vom Vertrag ohne Kosten fuer ihn zuruecktreten.

    Meiner Auffassung nach kann sich der Reisende nur dann einen moeglichen Schaden ersetzen lassen, wenn durch den Vertragsbruch ein materieller Schaden entstanden ist, z.B. Stornogebuehren fuer einen bereits bei einem anderen Anbieter gebuchten Mietwagen

    Diesen zu leistenden Schadenersatz koennte der Veranstalter mit dem Wort "Buchungsaufwand" umschrieben haben, denke ich mir.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • Wunderwelt
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    gesperrt
    geschrieben 1265289311000

    Habe noch nicht vollständig verstanden, welche Erwartungshaltung Du Mandras gegenüber GTI hast. Erwartest Du eine Entschädigung und wenn ja für welchen Aufwand. Und was willst Du als Aufwand nachweisen. Bitte entschuldige die Gegenfragen, aber mir ist noch nicht ganz klar was Du einfordern willst.

  • Mandras
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    geschrieben 1265651416000

    Meine Erwartungen wurden insofern geweckt, da es in den AGB´s von GTI steht, das dieser Buchungsmehraufwand pauschal gezahlt wird, "sofern das  von GTI angebotene Ersatzhotel nicht in Anspruch genommen wird." Dies ist bei uns der Fall. Ich musste die Urlaubsdaten in der Firma umplanen,  mit dem Ergebnis, einen Tag mehr Urlaub für die neu gebuchte Reise zu nehmen. Ich hatte den Zeitaufwand, nach einem anderen geeigneten Reise zu suchen. Ich habe Zeit in Email´s, Briefe und Telefonkosten mit HC und  GTI Düsseldorf investiert. Die Anzahlung habe ich entgegen der Zusicherung noch nicht zurückerhalten. Das alles bewerte ich als einen Aufwand, der bei Leistungungserbringung seitens GTI, nicht gewesen wäre. Leider konnte mir noch keiner sagen, was eine Buchungaufwandentschädigung beinhaltet. Ich mache jetzt einen Haken darunter, buche da nicht mehr. Die Rücküberweisung der Anzahlung ist noch fällig, da muss ich noch mal ans Telefon. Mandras

  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1265654789000

    Ich befürchte, es sieht nicht so gut für dich aus. Hat GTI den Buchungsmehraufwand der Höhe nach quantifiziert ? Das wäre anzugreifen, wenn dein tatsächlicher Schaden höher als die pauschale Entschädigung ist und muss im Einzelfall vor Gericht erstritten werden. Aber was willst du denn heute als Schaden geltend machen ? 1 Tag mehr Urlaub ? Sorry, aber da gibt es genügend Alternativen bei dem Zeitabstand zum Reiseantritt. Was anderes wäre, wenn du ähnliche Preise, die zum Buchungszeitraum angeboten wurden, jetzt nicht mehr erzielen kannst. Oder wie schon geschrieben einen Mietwagen angemietet hättest. Aber ansonsten bleibt nur ein geringfügiger Aufwand an Zeit ( hier nicht einklagbar ) und Telefon- oder ähnliche Kosten. Soll man für € 10.-- sich wirklich streiten ?

    Mein Rat: richtig, vergiss es und suche dir was Neues. Die Anzahlung kommt ganz sicher zurück.

    Gruss Gabriela

  • goldi
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    geschrieben 1265814965000

    Leider hat Mandras immer noch nicht erwähnt welches Hotel sich bereits heute entschliesst im Oktober zu schliessen. Interessiert mich halt einfach, weil Oktober doch ein super Monat ist.Ersatzhotel wäre auch nicht schlecht zu erfahren und warum Du einen Tag mehr Urlaub brauchtest??? Du hast die Plätze doch gehabt bei GTI wie gewünscht oder? Wenn ein Hotel sich im Oktober entschliesst früher zu schliessen und Du so rechtzeitig informiert bist, ist das doch ein guter Informationsfluss, weiss gar wieso dann GTI nicht mehr als Reisepartner in Frage kommt.Bei anderen Veranstalter hat das Hotel mit Sicherheit jetzt auch geschlossen....

  • bernardo2001
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    geschrieben 1265877699000

    @Mandras

    Wie Du mitteilst, willst Du bei GTI  wegen Deiner Anzahlung telefonisch nachfragen. Dann kannst Du doch gleichzeitig nachfragen, was man dort unter "pauschalen Buchungsaufwand" (Rechtsabteilung?) versteht und welche Summe sich dahinter verbirgt.

    Lass es uns wissen!

    Viele Gruesse

    bernardo2001

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