• Onkel Albert
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    geschrieben 1289254411000

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu einer Buchung.

    Wir haben am 03.11.2010 ( also vor 5 Tagen) ein 4*-Hotel für den Sommer 2011 (Juli / August) auf Mallorca gebucht. 20 Min. vor der Buchung haben wir uns telefonisch direkt beim Veranstalter über die Verfügbarkeit der Zimmer erkundigt. Uns wurde mitgeteilt, dass genügend Zimmer vorhanden seien. Daraufhin buchten wir die Reise über ein Reisebüro. Die Bestätigung haben wir vom Reisebüro UND vom Veranstalter innerhalb von 10 Min. erhalten.

    Der Anzahlungsbetrag war ca. eine halbe Stunde später überwiesen.

    Heute Abend (08.11.2010) haben wir dann eine Mail vom Veranstalter erhalten, dass das Hotel ausgebucht wäre. Ein Alternativangebot wurde uns genannt, ist jedoch keineswegs interessant.

    Das Hotel ist über sämtliche Veranstalter nach wie vor buchbar. Auch der Veranstalter selbst bietet das selbe Hotel mit der gleichen Kategorie noch immer an, nur zu einen um ca. 500 € erhöhtem Preis.

    Leider waren weder der Veranstalter noch das Reisebüro nach Entdeckung der Mail in unserem Posteingang aufgrund der Uhrzeit nicht mehr erreichbar.

    Darf der Veranstalter so handeln? Aufgrund der Preiserhöhung von ca. 500 € einen Tag nach unserer Buchung gehen wir davon aus, dass er sich bei den von uns gebuchten Konditionen verkalkuliert hatte.

    Wer weiß, was zu tun ist, oder ob die Stornierung des Hotels / Umbuchung der Reise seitens des Veranstalters rechtens ist?

    Vielen Dank

    Gruß Uwe

  • mosaik
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    geschrieben 1289293606000

    Natürlich macht es einen schlechten Eindruck, wenn einerseits das Hotel "ausgebucht" sei und andererseits der Preis erhöht wurde.

    Nun ist aber die Anfechtung wegen Irrtums einmal grundsätzlich von beiden Seiten möglich.

    Der Irrtum könnte nun tatsächlich darin bestehen, dass der Anbieter der Meinung gewesen sei, noch über genügend Zimmer zu verfügen. Aufgrund der Buchung - und einer Meldung ans Hotel... - teilte dieses ihm mit, dass es, trotz Zusage eines Zimmerkontingents - dieses mittlerweilen anderwärtig verkauft hätte. Könnte sein.

    Beweisfrage also.

    Dann sollte nicht übersehen werden: der Gesetzgeber räumt seit einiger Zeit Veranstalter das Recht ein, bei zusätzliche ;) m Einkauf, Einkauf weiterer Kontingente seinen Preis ändern zu dürfen.

    Also: deine Buchung --> Meldung ans Hotel --> Rückmeldung dein Termin sei ausgebucht --> weitere Meldung: an den Reiseveranstalter: du kannst aber für andere Termine noch Zimmer buchen, allerdings zu einem höheren Preis.

    Wäre auch eine Denkmöglichkeit. Alles Beweissache.

    Ein Reiseveranstalter kann seinen Preisirrtum innerhalb "angemessener" Zeit (6 - 8 Arbeitstage) mitteilen. Der Kunde hat dann keine weiteren Rechte an seiner ursprünglichen Buchung.

    Kann natürlich alles auch Gaunerei sein ;)   Beweissache

  • Onkel Albert
    Dabei seit: 1153612800000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1289296090000

    Ich habe bei dem Veranstalter direkt vor der Buchung nachgefragt, ob Zimmer verfügbar sind. Dies wurde bejaht.

    Das Hotel ist nach wie vor bei DEM Reiseveranstalter, sowie bei allen anderen Reiseveranstaltern buchbar. Bei unserem Veranstalter jedoch inzwischen um 500 € teurer.

    Hätte es sich um einen Preisirrtum gehandelt, hätte man es so schreiben können, denn so wie ich es hier in anderen Beiträgen lese wäre dass dieser Irrtumsgrund.

    Man schreibt aber, dass das Hotel ausgebucht wäre. Ein ggf. anderes Zimmer in dem Hotel wurde zu dem jetzt geltenden höheren Preis nicht angeboten, lediglich ein Alternativhotel, was mir zeigt, dass Zimmer natürlich sehr wohl verfügbar sind.

    Vielleicht nochmal zur Erklärung:

    Es gibt in dem Hotel 2 Kategorien, Poolblick und Standard. Standard haben wir gebucht, da es 500 € billiger als Poolblick war. Inzwischen sind die Preise angeglichen (also wie schon beschrieben Standard 500 € teurer). Da wir schon 6 mal in dem Hotel waren wissen wir, dass die Standardzimmer maximal (und zwar ohne Ausnahme) an 2 Personen vergeben werden. D.h., dass wir danach ein Zimmer mit Poolblick hätten bekommen müssen. Darauf habe ich den Veranstalter vor Buchung in einem Telefonat jedoch hingewiesen. Er sagte mir, dass das kein Problem wäre, wir könnten Buchen, es passt schon. Und es passte anscheinend nicht. Das kann aber nicht alles mein Problem sein. Auch hier hätte man ja schreiben können, dass man sich doch vertan habe und die Standardzimmer nur für 2 Personen buchbar sind, man aber das um 500 € teurere Zimmer mit Poolblick buchen könne. Hat man aber nicht. Man hat nur mitgeteilt, dass das Hotel ausgebucht wäre. Und ums nochmals zu wiederholen: Ist es aber nicht!

    Das Standardzimmer ist bei dem Veranstalter übrigens noch immer für 3 Personen buchbar.

     

    Das Reisebüro sagt, dass es einwandfreie Urteile gäbe, dass die Mitteilung über ein ausgebuchtes Hotel nicht als Rücktrittsgrund gilt, wenn dann doch noch Zimmer buchbar sind.

    ???

  • privacy
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    geschrieben 1289299111000

    Hatte so einen ähnlichen Fall letztes Jahr über ein Hotelportal mit Iberostar. Die wollten, allerdings nach 2 Monaten und 3 Monate vor Anreise ebenfalls wegen Überbuchung aus dem Vertrag. Obwohl das Hotel im reiseschwachen Monat an allen Ecken weiterhin buchbar war und längst noch nicht die Zeit gekommen war, wo Reiseveranstalter ihre Zimmerabnahmen konkretisieren. Das dürfte in Deinem Fall auch so sein. Das Hotel kann das auf den Zeitraum gesehen noch gar nicht absehen oder gar wissen.

    Klar gab es auch bei mir einen günstigen, aber für die Reisezeit durchaus nachvollziehbaren Reisepreis. Letzlich haben sie auch einen Rückzieher gemacht und die Buchung blieb wie getätigt stehen. 

    Ich sehe in Deinem Fall keinen Grund, dem Veranstalterwunsch zu entsprechen und würde das ihm gegenüber deutlich machen. Aus meiner Sicht ist momentan der Vertrag geschlossen und die Änderung nur dann zu akzeptieren, wenn er beispielsweise für eine Neubuchung die Preisdifferenz als Schadensersatz übernimmt.

    Da kann er auch gleich die Buchung bestehen lassen.

    Gruß privacy

    PS: Hatte in dem Fall über den Vermittler ein offizielles Schreiben des Hotels verlangt, in dem das Hotel die Überbuchung bestätigt. In meinem Fall wäre der Vermittler dann natürlich aussen vor gewesen und Iberostar wäre in der Verantwortung gewesen. Sehr hilfreich ;) .

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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