Während meines Urlaubs auf Mallorca im Oktober wurde das hotel in einer Blitzaktion innerhalb weniger Stunden geschlossen. Die Reiseleitung hat ein Mängelprotokoll erstellt und an die Zentrale nach Deutschlang geschickt. Ich habe auch einen Mängelbericht ausgefüllt, ihn von der reiseleitung unterschreiben lassen und zu Hause dann mit einem Schreiben als Einschreiben/Rückschein an den Veranstalter gesandt. Die Post ist fristgemäß eingegangen, den Rückschein bekam ich zurück.
Der Veranstalter schrieb mir, dass meine Reklamation eingegangen sei und "schnellstmöglich" bearbeitet wird. Man würde sich unanfgefordert wieder mit mir in Verbindung setzen.
Nun meine Fragen:
gibt es eine Frist, in der der Reiseveranstalter die Reklamation bearbeiten und eine Information an mich gegeben werden muss?
Soll ich jetzt schon sicherheitshalber meine Rechtschutzversicherung informieren, dass es zu einem Rechtsstreit kommen kann? Oder genügt es, hier hier erst tätig zu werden, wenn sich der RV gemeldet hat?
Ich bin gespannt auf eure Beiträge....