• cheyenne98
    Dabei seit: 1242259200000
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    geschrieben 1364920884000

    Wir erwägen eine Umbuchung (Reiseverlängerung) und habe nun Probleme mit der Definition Langstreckenflug und den daraus resultierenden evtl. doppelt hohen Umbuchungsgebühren. Nru Flug bei Condor.

    Mittelstreckenflug bis 5 h 30,--€ Umbuchungsgebühr

    Langstreckenflug ab 5 h 60,--€ Umbuchungsgebühr

    der Hinflug ist mit 4.50 h angesetzt, der Rückflug (den wir nach hinten verschieben würden) mit 5.10 h. Meine zweimalige telefonische Nachfrage brachte leider kein eindeutiges Ergebnis, ich warte nun seit Donnerstag auf eine schriftliche Antwort. Vielleicht weiß ja hier jemand Bescheid.

    Wird der Mittelwert der Flugdauer zugrunde gelegt oder die voraussichtliche Flugdauer? 150,--€ und 300,--€ ist nämlich schon ein Unterschied. Es geht um einen Flug nach HUR, das Ziel wird ja normalerweise überall als Mittelstrecke geführt.

    ...und was wäre, rein hypothetisch, wenn es jetzt als Langstreckenflug gelten würde es aber dann doch eher als erwartet landet und somit die 5 h unterschritten sind? Erhalte ich dann 150,--€ erstattet?

    PRINOVIS Itzehoe † 07/2014 BERTELSMANN erleben - NEIN danke!
  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1364924965000

    HUR? Wo ist das denn?

    Wenn Du HRG meinen solltest, daß ist ein Mittelstreckenflug.

  • cheyenne98
    Dabei seit: 1242259200000
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    geschrieben 1364926041000

    :laughing: na, das kommt dabei raus, wenn man beim Schreiben gleichzeitig am Telefonieren ist...natürlich meine HRG...

    also bist du sicher, dass diese Strecke IMMER als Mittelstrecke gilt, auch wenn die geplante Flugzeit länger als 5 h angegeben ist? Im Callcenter bei DE waren sie nicht so bewandert bei der Beantwortung meiner Frage, daher wurde sie weitergeleitet, bloß auf die Antwort warte ich heute noch...

    PRINOVIS Itzehoe † 07/2014 BERTELSMANN erleben - NEIN danke!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1364927008000

    Ich bin zwar sicher, dass @curi ganz sicher ist, kann aber gerne noch einmal bestätigen: Aus D ist Ägypten eine Mittelstreckenverbindung mit dem entsprechenden Gebührensatz bei der Umbuchung.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • curiosus
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    geschrieben 1364927111000

    Natürlich können die Fluggesellschaften die Definition für sich treffen. Allgemein anerkannt ist hingegen die Definition der EU (s. Fluggastrechte), die eben Mittelstrecke mit 1.500 bis 3.500 km Distanz festlegt (von Drehkreuz zu Drehkreuz und nicht die tatsächliche Streckenführung).

    Selbst wenn DE nun die 5-Stundenregelung anwendet, so muß dann hier die durchschnittliche tatsächliche Flugzeit berücksichtigt werden und diese liegt ab D eben unter 4½ Stunden.

  • cheyenne98
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    geschrieben 1364928365000

    Super, ich danke euch! :D

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