• boycow
    Dabei seit: 1144022400000
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    geschrieben 1433419403000

    Wir haben eine Pauschalreise nach Antalya mit Direktflug ( Condor ) gebucht. Als wir die Reiseunterlagen bekamen fielen wir aus allen Wolken. Wir mussten einen via-Flug über Istanbul mit der Turkish-Airline nehmen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1433421532000

    Falls tatsächlich und unzweideutig ein Direktflug mit DE gebucht wurde ist eine Umsteigeverbindung via IST mit Turkish Airlines keine ausreichende Vertragserfüllung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1433463329000

    Umsteigeverbindung oder Zwischenlandung ? :p

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1433487155000

    Direkt- oder Nonstopflug?

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1433497606000

    Das spielt keine Rolle, wenn es ein Umsteigeflug via IST war (was bei Turkish sehr wahrscheinlich ist) war es jedenfalls auch kein Direktflug ...

    Vielleicht meldet sich t.o. ja nochmal und klärt etwas näher auf?

    Jedenfalls erübrigt sich die Frage nach Non-Stop, wenn tatsächlich in IST der Flieger gewechselt wurde.

    Zu den Eigenschaften eines Direktfluges im Unterschied zu einer Non-Stop Verbinung gibt´s ja bereits einen Thread. Das hier ist augenscheinlich jedoch ein anderer Sachverhalt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1433499156000

    Ja, vermutlich hast Du recht. Da hier aber immer wieder gerne mal diverse Begrifflichkeit wild durcheinander geworfen werden und ganz offensichtlich teils null bis gar keine Ahnung über die jeweiligen Bedeutungen existiert, dafür aber verbal wild auf Airlines eingedroschen wird, habe ich lieber mal nachgefragt.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1433510591000

    Es handelt sich hier um eine Pauschalreise - t.o. hätte also die Möglichkeit, den Reisevertrag einseitig zu kündigen (falls die Reise in der Zukunft liegt) bzw. den Veranstalter in Anspruch zu nehmen im Falle einer nicht unerheblichen Verlängerung der Reisezeit, wenn der Flug schon stattgefunden hat.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • panguitch
    Dabei seit: 1163980800000
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    geschrieben 1433515016000

    .... aber heißt es nicht in den Vertragsunterlagen, dass sich die Flugzeiten noch ändern können? Wenn ein Non-Stop Flug nicht eindeutig garantiert ist, dann muss man das doch so hinnehmen, dachte ich?

    Schöne Reise!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1433519657000

    Nein, wenn ein Direktflug gebucht wurde und stattdessen eine Umsteigeverbindung angeboten wird ist das eine wesentliche Änderung.

    Ein Direktflug kann eine oder mehrere Zwischenlandungen enthalten, aber kein Umsteigen.

    Auch ein erhebliche Änderung der Reisezeiten innerhalb eine Direktfluges (beispielsweise ein Vorverlegung vom Nachmittag auf den frühen Morgen) berechtigt zu gewissen Ansprüchen.

    Es gibt zwar Änderungsvorbehalte, jedoch muss der Reisegast damit seinerseits einverstanden sein, i.e. sofern er es nicht ist kann er unter bestimmten Umständen von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen.

    Aus dem ersten Beitrag geht allerdings nicht eindeutig hervor, ob die Reise bereits stattgefunden hat oder noch in der Zukunft liegt. Eine explizite Frage wurde auch nicht gestellt, insofern weiß ich nicht was t.o. eigentlich interessiert.

    Schließlich sind für Änderungen auch gewisse Fristen zu beachten.

    Es gab einen Fall bei dem Pauschalreisende ihren Flug nicht antraten, weil sie sehr kurzfristig von einer Abflugsänderung in Kenntnis gesetzt worden waren. Ihnen wurde die streckenübliche Entschädigung gem. VO(EG)261/04 zugesprochen.

    Will heißen: So ganz beliebig verlegen können auch Veranstalter von Pauschalreisen nicht, einige Regeln müssen schon beachtet werden!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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