Hallo Ihr Lieben,
ich hoffe ich habe im Forum ordentlich gesucht, bevor ich das Thema hier neu einstelle.
Wie es aus der Überschrift schon hervorgeht habe ich Reisemängel im Rahmen eines Hotelaufenthaltes festgestellt, die ich gerne dem Reiseveranstalter (vor Ort habe ich bereits alles festgehalten und beim Hotel sowie beim Reiseveranstalter vorgebracht) schriftlich mitteilen möchte, um gegebenfalls Schadensersatz (lt. Frankfurter Tabelle) zu erwirken.
Jetzt stellt sich die Frage, ob das überhaupt möglich ist, wenn ich keine "Pauschalreise" im ordentlichen Sinne gebucht hatte(also keine 2 Leistungen wie z.B. Flug und Hotel), sondern die Leistungen getrennt abgeschlossen habe.
Ich bin in diesem Rahmen schon auf das folgende Gerichtsurteil gestoßen, weshalb ich denke dass es grundsätzlich möglich sein müsste (BGH vom 20.5.2014). Ich bitte Euch allerdings mir zu helfen und gegebenenfalls weitere bekannte Rechtsprechungen dazu zu posten, damit ich die angeben kann und darüber nicht noch diskutieren muss.
Und wenn jemand Schadensersatz leisten muss, dann doch der Veranstalter und nicht das Hotel direkt, oder?
An wen richte ich das Schreiben?
Liebe Grüße und schon mal viiiiielen Dank,
Marco