Wer ist Nobby?
Ich lese die mindestens genauso gerne wie Gerichtsurteile.
Den Meilenstein kann ich übrigens nicht erkennen. Der Beklagte RV wird seine AGB´s entsprechend abändern.
Statt:
§4.1
"Umbuchungen 30 Tage vor Reiseantritt oder später sind wie Rücktritte nach §5 zu behandeln."
§5: Rücktritt bis 30 Tage vor Abreise = 20% Stornokosten
Rücktritt bis 25 Tage vor Abreise = 30% Stornokosten
Rücktritt bis 20 Tage vor Abreise = 40% Stornokosten usw.
wird da nunmehr stehen:
§4.1 Umbuchungen bis 30 Tage vor Abreise = 20% Umbuchungskosten
Umbuchung bis 25 Tage vor Abreise = 30% Umbuchungskosten
Umbuchungen bis 20 Tage vor Abreise = 40% Umbuchungskosten usw.
§5: Rücktritt bis 30 Tage vor Abreise = 20% Stornokosten
Rücktritt bis 25 Tage vor Abreise = 30% Stornokosten
Rücktritt bis 20 Tage vor Abreise = 40% Stornokosten usw.
Was anderes hat das Gericht mit der Auslegung der Erklärungsfiktion in meinen Augen nicht entschieden.
Schon ist das Problem für den RV gelöst und der Drops gelutscht. Aus die Maus, die AGB´s stehen ( mit anderer Formulierung ) da wo sie vorher auch waren und haben sich keinen Milimeter bewegt ... und Du kannst ein ganzes Wochenende schmollen.
@gabriela_maier sagte:
ich habe, während du deinen Beitrag geschrieben hast, leider vergeblich nachd dem Urteil des LG Köln gesucht. Hast du da was gefunden ?
Jo, habe ich. Selbst mit Onkel Google kein Problem. Aber Du wirst verstehen, dass ich Deine Agitationen hier nicht auch noch mit Quellenverweisen unterstütze, gell?
Bitte jetzt nicht wieder mit dem Fuss stampfen, der Boden vor Deinem PC hat schon eine ganz arge Delle.