• SabaDell
    Dabei seit: 1206748800000
    Beiträge: 46
    geschrieben 1257266001000

     

    Hallo,

     

    bei meinem letzten Aufenthalt in Spanien wurde mir bei der Ankunft im Hotel ein 2-seitiger Vertrag auf Spanisch zum Unterschreiben vorgelegt und meine Kreditkarte kopiert. Wohlgemerkt: nicht nur eine Anmeldekarte für die Meldebehörde mit Name, Adresse, Aufenthaltsdauer sondern ein richtiger Vertrag.

     

    Das Zimmer hatte ich über eine Internet-Hotelseite schon ein paar Monate vorher gebucht.

     

    Ich wußte nicht, was ich machen sollte. Mein Spanisch reicht gerade zum Einkaufen gehen, mit Wörterbuch hätte ich wahrscheinlich 2 Stunden gebraucht, bis ich den Inhalt dieses Vertrages ungefähr kapiert hätte.

     

    Das Kopieren meiner Kreditkarte macht mir keine Sorgen. Falls das Hotel mir einfach was unkorrektes abbuchen würde ohne von mir unterschriebenen Beleg könnte ich der Abbuchung widersprechen. Nur - was unterschreibe ich da?

     

    Ich hatte auch keine Alternative als zu unterschreiben. Ich hatte speziell dieses Hotel gebucht, weil es dicht bei der Messe lag, zu der ich an den nächsten Tagen wollte. Sogar wenn ich noch versucht hätte, bei anderen Hotels ein Zimmer zu kriegen, wäre der Preis inzwischen steil hochgegangen gegenüber dem Vorbuchungspreis über’s Internet.

     

    Jedenfalls habe ich unterschrieben, aber mit einer gewissen Unruhe.

     

    Was hättet ihr gemacht?

     

     

    Grüße von

     

     

    Jürgen

  • Bifi44
    Dabei seit: 1106956800000
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    geschrieben 1257271940000

    bei meiner Unterschrift hinzugefügt (auf Deutsch) Inhalt nicht verstanden?

    Auf jeden Fall hätte ich den Concierge gefragt ob das Formular in Deutsch oder Englisch vorliegt bzw. mir von dem Concierge den Inhalt übersetzen lassen. In diesem Fall bei Unterschrift hinzugefügt nach Übersetzung durch.....

    MfG  Rainer

    Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1257280769000

    Im Prinzip hast Du ja bereits einen Vertrag über das Vermittlungsportal mit dem Hotel abgeschlossen, wo alle wesentlichen Kriterien - auf deutsch - zum Zeitpunkt der Buchung festgeschrieben wurden. Das Hotel erhält eine Kopie auf spanisch.

    Eigentlich kein Grund, noch einen Zusatzvertrag aus dem Hut zu zaubern. Interessant wäre zu erfahren, ob Du den Vertrag im nachhinein noch halbwegs übersetzt hast und ob es irgendwelche Klauseln gab, die zu beanstanden waren? Hat sich das Hotel wie zunächst vereinbart verhalten oder hat es durch den neuen Vertrag nachträglich Probleme gegeben?

    Die Situation vor Ort kann man natürlich nachvollziehen. Schwierige Situation. Eine Diskussion bei der Anreise hätte vermutlich nicht viel gebracht, aber ein Eintrag - auf englisch oder deutsch - in das offizielle Beschwerdebuch, welches jedes Hotel auf Verlangen vorlegen muß, macht die Beteiligten kooperativer - vermutlich wäre es auch ohne Zusatzvertrag gegangen. 

    Gruß privacy

    PS: Nennt sich "hojas de reclamaciones" und gibt es nicht nur in Hotels. Auch in Restaurants, Supermärkten, bei Dienstleistern wie Handwerkern, in Apotheken, Cafes, Autovermietern und auch in Taxen. Die Seiten sind amtlich beglaubigt/numeriert und werden von den Behörden kontrolliert. Original weiß, 3 farbige Durchschreibeblätter. Immer, wenn die Leistung nicht den Vorgaben entspricht. Dem Betrieb droht im Wiederholungsfall Lizenzentzug. Es ist für viele Betreiber das Schlimmste, wenn ein Gast nach dem Beschwerdebuch verlangt.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • SabaDell
    Dabei seit: 1206748800000
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    geschrieben 1257341505000

    Hallo,

     

    danke für die Informationen. Speziell privacy: das hört sich sehr nützlich an!

     

    Ich habe mir damals nicht mal eine Kopie geben lassen, ich fühlte mich irgendwie hilflos und wollte endlich auf mein Zimmer, meine Koffer auspacken und meine Ruhe. Daher weiß ich bis heute nicht, was in dem Vertrag stand. Komplikationen im nachhinein gab es auch nicht. Ich habe eben die paar Tage dort gewohnt, hinterher bezahlt und bin abgereist.

                        

    Ende November fahre ich eine Woche nach Sevilla. Das Hotel (war noch nie da) ist über ×Werbung× gebucht und schon vorausbezahlt.

     

    Ich denke, ich weiß jetzt, wie ich im Fall der Fälle vorgehe. Ich werde mich garnicht darauf einlassen, Spanisch zu reden. Wenn ich den Vertrag nicht auf Englisch oder deutsch kriege, unterschreibe ich nichts. Sollte man mir dann mein Zimmer verweigern, werde ich um’s Beschwerdebuch bitten und außerdem ankündigen, dass ich mich bei ×Werbung× beschwere und den Vorgang in allen Hotelbewertungsforen veröffentliche.

     

    Außerdem werde ich schon jetzt mal bei ×Werbung× anrufen und sie fragen, wie sie sich überhaupt zu der Thematik stellen.

     

    Noch 2 Fragen an privacy:  Ich vermute, dass ich Anspruch auf einen der Durchschläge im Beschwerdebuch habe, oder?

     

    Und: welche Behörde ist das, die das Beschwerdebuch kontrolliert? Vielleicht kriege ich in der Situation nicht so schnell viel spanischen Text zustande und schreibe anschließend noch einen Brief an das ... Tourismusministerium ... (???) - gibt’s das?

     

    Ich wußte garnicht, daß es noch Beschwerdebücher in Spanien gibt. Ich kannte die aus den 70er Jahren und dachte, daß sowas nach Francos Tod abgeschafft wurde.

     

    Okay, jedenfalls fühle ich mich jetzt ein Stück sicherer.

     

    Grüße von

     

    Jürgen

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1257368988000

    Hallo Jürgen,

    die Beschwerde, die offiziellen Charakter hat, beispielsweise auf deutsch oder spanisch, englisch wird wohl auch gehen, wird auf eben dieses Formular "hoja de reclamacciones" geschrieben.

    - Die rosafarbene Kopie ist für das Unternehmen, also beispielsweise den Geschäftsführer des Betriebs.

    - Man bringt oder schickt persönlich das weiße Original der regionalen Verbraucherbehörde OMIC - Organización Municipal de Información de Consumidores. Aber keine Sorge, die Adresse ist aufgedruckt.

    Wichtig ist, daß der Versand der Reklamation spätestens 10 Werktage nach Beschwerdedatum versandt werden muß. Ansonsten erlischt der Bearbeitungsanspruch.

    - Der grüne Durchschlag ist für den unzufriedenen Kunden.

    In seltenen Fällen, in denen man das Formular nicht zur Verfügung stellen will, kann man durchaus die Polizei hinzurufen. Im Notfall sollte man das dann auch tun. Aber meist genügt bereits die Anfrage nach den Beschwerdeblättern und das Problem wird i.d.R unbürokratisch zu Gunsten des Kunden gelöst.

    Gruß privacy 

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1257421686000

    Und wer das alles nochmal nachlesen will 

    Der findet das, was hier zusammengegoogelt wurde im Original ;)

    hier

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1257422979000

    Das es nicht von den Schweizern stammt, war ja wohl klar. Die haben ja ihr Ricola ;)

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • SabaDell
    Dabei seit: 1206748800000
    Beiträge: 46
    geschrieben 1257455232000

    Hallo,

     

    das sind super Tips !!! Danke !!!

     

    Ich habe mir den Text kopiert und nehme ihn mit.

     

     

    Grüße von

     

    Jürgen

  • SabaDell
    Dabei seit: 1206748800000
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    geschrieben 1259702757000

    Hallo,

     

    ich bin gerade aus Sevilla zurückgekommen, und wahrhaftig hat man mir auch in dem Hotel, wo ich dort wohnte, ein zweiseitiges Blatt auf Spanisch vorgelegt. Eine englische Version gab’s nicht. Ich habe mich geweigert, das Ding zu unterschreiben. Der Portier (ein junger und wohl etwas unsicherer Mann) hat das so geschluckt. Er war aber äußerst verwundert und meinte, dass noch nie jemand sich geweigert hat zu unterschreiben.

                   

    Ich habe mich diesmal garnicht darauf eingelassen, Spanisch zu sprechen und fühlte mich auf Englisch schon viel sicherer. Außerdem hatte ich in Deutschland noch mit xWerbungx telefoniert, wo ich das Hotel gebucht hatte. Die meinten auch, daß es keinen Grund gebe, im Hotel noch was zu unterschreiben.

                              

    Und mit dem Wissen, daß ich dem Hotel mit den hojas de reclamaciones noch ein bißchen auf den Füßen rumtreten könnte, wenn sie mich unter Druck setzen wollen, fühlte ich mich dann sicher genug, um mich konsequent zu weigern.

     

    Danke nochmal für eure Tips.

     

    Ach, und Rainer [url=javascript:showPopUp('/mhcuserprofile?userId=10531',%20'mhcprofile');][color=windowtext; text-decoration: none; text-underline: none][size=x-small]Bifi44[/color][/size][/url]: dein Tip ist eigentlich auch nicht schlecht. Wenn ich über eine Unterschrift schreibe „Ich habe diesen Text nicht verstanden“, bezieht sich meine Unterschrift auf diese Aussage und ist keine Unterschrift unter den Text des Dokuments.

     

     

    Grüße von

     

    Jürgen

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