• Susanne60
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    geschrieben 1470582123000

    nur mal interessehalber: Flug war aufgrund des Unlücks in Dubai um ca. 14 Stunden verspätet. Ich denke, da kann die Gesellschaft nichts für, also keine Entschädigung. Kumpel ist anderer Meinung.

    Weiß jemand, wie hier der Sachverhalt  ist?

  • juanito
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    geschrieben 1470589998000

    Wer sind die Helden in dieser Geschichte, die so intuitiv und besonnen gehandelt haben, dass 300 Menschenleben gerettet werden konnten?

     

    Und da kommt jemand her und überlegt, ob er Geld abzocken könnte?

    Schämdi

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Susanne60
    Dabei seit: 1212624000000
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    geschrieben 1470596187000

    Jetzt mal halblang, juanito. ICH möchte sicherlich von Emirates keine Kohle abzocken. Das habe ich sicher deutlich geschrieben. Ich möchte lediglich wissen, wie der Fall rechtlich bewertet werden würde.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1470597950000

    Grundsätzlich hilft es schon mal, die betroffene Strecke und Airline zu nennen.

    Im speziellen Fall spielt diese Frage jedoch keine Rolle:

    Bei Ereignissen wie Flughafen - oder Luftraumsperrungen wird den Airlines weder ein Verschulden zugerechnet, noch könnten sie aus eigener Kraft erhebliche Verspätungen vermeiden. Insofern bestehen keine Kompensationsansprüche.

    Unbenommen bleibt der Anspruch auf Versorgungsleistungen, bzw. bei Pauschalreisen ein Anspruch gegen den Veranstalter. Dieser muss verschuldensunabhängig 5% eines Tagessatzes der Reise ab der fünften und für jede weitere Stunde der Verspätung erstatten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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