Hallo,
wir hatten im Februar diesen Jahres eine Pauschalreise (Nilkreuzfahrt mit anschließendem Badeurlaub) gebucht.
Während es bei der Nilkreuzfahrt keinen Grund für Beanstandungen gab, war der anschließende Hotelurlaub eine einzige Katastrophe.
Im Hotel war man nicht in der Lage die Mängel zu beseitigen so dass wir nach 4 Tagen die Mängel beim Reiseleiter vor Ort angezeigt haben. Dazu wurde vom Reiseleiter ein Protokoll gefertigt. Nach unserer Rückkehr haben wir dem Reiseveranstalter sofort eine schriftliche Beschwerde geschickt. Im Antwortschreiben werden zwar Teile der Beschwerde anerkannt, aber nur für die Zeit nach der Mängelanzeige vor Ort beim Reiseleiter.
Meine Frage: Ist das rechtens bzw. wo kann ich mich über den Sachverhalt näher informieren. Ein Anwalt ist das letzte Mittel der Wahl für mich.
Gruß
Wilfried