• Golbärchen
    Dabei seit: 1354752000000
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    geschrieben 1354828323000

    Hallo,

    ich hatte über ebookers ein 3* Hotel für 2 Übernachtungen und 6 Pers. gebucht.

    Habe dann auch meine Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten. Beim Hotel angekommen wurde mir dann gesagt das keine Reservierung für mich über ebookers vorliegt!!! Die Hotline konnte mir auch nicht weiterhelfen. Um mir zu helfen hat das Hotel ein anderes Hotel organisiert. Das neue Hotel war sehr gut und war sogar billiger als das erste. Dort konnten wir aber nur eine Nacht bleiben. Am nächsten Morgen habe ich wieder mit der Hotline telefoniert, der Fehler wurde gefunden. Ebookers hatte die Reservierung an die falsche email Adresse des Hotels geschickt. Ein anderes Hotel besorgen konnte die Hotline auch nicht. Das erste Hotel hat sich dann wieder um eine neue Unterkunft gekümmert. Das Hotel für die 2. Übernachtung war ein 2*Hotel und war mit Verlaub Kernschrott. Ein komplett heruntergekommenes Hotel in dem es Stank. Wir waren aber gezwungen dort zu übernachten, da kein anderes Hotel mehr frei war. Preislich lag diese ******** auf dem Niveau des eigentlich gebuchten Hotels.

    Ebookers hat mir nun, nach dem ich alle Belege eingereicht hatte wie mir an der Hotline empfehlen wurde, die Buchung für das Hotel und zusätzlich die Telefonkosten und die kosten für die Taxifahren im Wert von 14 €erstattet.

    Die ganze Geschichte hat extrem viel Zeit und Nerven gekostet.

    Vor allem war das 2. Hotel sehr Schlecht und überteuert.

    Die beiden neuen Unterkünfte mussten übrigens direkt vor Ort bezahlt werden.

    Habe ich Anspruch auf irgendeine Art Entschädigung?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1354831630000

    Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, @Golbärchen ... ;)

    Antworten können nur so präzise sein wie die Fragestellung, daher "tippe" ich:

    Sofern die Kosten einer Übernachtung nebst den belegten Auslagen erstattet wurden, besteht kein weiterer Anspruch.

    Falls du das bezweifelst empfehle ich dir die Frankfurter Tabelle zum Abgleich von Zusagen und Erfüllung.

    Die Minderungen sind prozentual. Eine 100% Erstattung dürfte also überaus angemessen sein.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Golbärchen
    Dabei seit: 1354752000000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1354998762000

    Danke für deine Antwort :D

    Also ich habe nur das Geld  ,für ein Hotel das ich bezahlte hatte aber gar nicht drin übernachten konnte, wieder bekommen. Die beiden anderen Hotels musste ich natürlich vor Ort extra bezahlen. Also müsste sich ebokkers doch an den kosten der beiden Hotels beteiligen oder sehe ich das falsch?

  • vonschmeling
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    Beiträge: 58805
    geschrieben 1355000254000

    @Golbärchen

    1) Waren die Kosten denn höher als die Erstattung?

    2) Falls  nicht, ergeben sich keine weiteren Ansprüche.

    Erkläre doch mal einfach, was du erstattet bekommen hast und was du drüber hinaus erwartest? Man muss doch so eine einfach Rechnung nicht mit Konjunktiven wie hätte, würde, sollte unangemessen verkomplizieren?

    Falls du Frage 1 mit ja beantworten kannst, gilt 2.

    Fertig. :?

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