• chriszuerich
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    Beiträge: 1
    geschrieben 1545857042854

    Guten Tag!

    Gerne möchte ich nachdem ich mich in diesem Forum angemeldet habe mal meine

    Erfahrungen mit einem Billiflieger / Charterflugunternehmen (Easyjet) veröffentlichen.

    Es handelte sich um den 2. Hin und Rückflug welcher über Easyjet gebucht wurde.

    Bin also vorher schonmals mit Easyjet geflogen. (War nicht toll aber immerhin an und wieder

    zurückgekommen Berlin Schönefeld - Basel / Basel - Berlin Schönefeld)

    Besagter Flug um den es hier geht war allerdings vor ca. vor 1 Jahr Berlin Schönefeld - Zürich

    und wieder zurück.

    Hinflug klappte soweit eigentlich ganz gut war alles im Rahmen des üblichen.

    Beim Rückflug vom Flughafen Zürich gab es erhebliche Probleme. Ein kleiner Teil der

    Personen am Gate wurde von den Easyjet Mitarbeiten nicht in den Flug gelassen

    (Spekuliert wurde meinerseits das evtl. eine Überbuchung vorgelegen haben könnte)

    Mir wurde gesagt ich sollte das Gate wechseln und einen Alternativflug nehmen - was den

    anderen Personen gesagt wurde denen das Boarding verweigert wurde hab ich nicht

    mitbekommen.

    Easyjet hatte also allen ernstes ein paar Personen in Zürich trotz Buchung und Boarding

    einfach nicht in den Flieger gelassen und sich auch kein bißchen um einen Ersatz oder

    ähnliches gekümmert nachdem der Flieger weg war.

    Ich musste zusätzlich zu meiner Easyjet Buchung (bei welcher mir sowie anderen das

    Boarding verweigert wurde) einen weiteren Flug buchen und diesen natürlich

    auch bezahlen.

    Als ich wieder in Berlin zurück war wollte ich mit der Easyjet Hotline sprechen und evtl.

    auf Erstattung pochen sowie auf Durchsetzung meiner Fluggastrechte.

    Die Hotline von Easyjet könnt Ihr komplett vergessen - komplett unfreundlich und totaler

    Beschiss was dort abgeht. Ganz besonders nach Beschwerden mutieren die Menschen

    dort zu den unfreundlichsten die man sich vorstellen kann.

    Da ich eine Rechtsschutzversicherung hatte beuftragte ich einen Anwalt aufgrund verweigerten

    Boardings mit dem einklagen der Fluggastrechte. Easyjet blieb stur und reagierte zwar

    auf Schreiben sah aber nicht ein Schadensersatz zu zahlen.

    Wir reichten daraufhin beim Amtsgericht Königs Wusterhausen Klage ein. (Dieses Gericht

    ist das zuständige wenn es bei Berlinern welche von Schönefeld aus fliegen zur Klage kommt.)

    Nach mehrmaligem Hin und Her vor Gericht und nachdem Easyjet sich auch einen Anwalt genommen

    hatte lief es darauf hin das Easyjet behauptete vor Gericht ich sowie weitere Passagiere wären

    nicht pünktlich am Terminal erschienen. Deshalb konnte ich sowie die weiteren Personen

    nicht mit genommen werden.

    Die in meinem Fall zuständige Richterin verlangte über meinen Anwalt schlussendlich um die

    Behauptung Easyjets zu enkräften von mir Beweise das ich pünktlich am Terminal anstand.

    Leider war es vor Ort am Zürich Airport untersagt Fotos vom Easyjet Schalter zu machen

    ganz zu schweigen davon Mitarbeiter zu fotografieren. Ich war auch Müde und dachte an alles

    andere nur nicht ans Beweise sammeln für irgendwas....

    Ich hatte zwar ein paar Quittungen v. Mc Donalds etc... aufgehoben mit welchem ich beweisen

    konnte das ich 2 Stunden vor Abflug am Flughafen war diese reichten allerdings nicht vor

    Gericht als Beweismittel aus. Hier konnte zumindest bewiesen werden das ich überpünktlich am

    Flughafen war.

    Schlussendlich wurde die Klage auf Entschädigung mittels der Fluggastrechte vom Amtsgericht

    Königs Wusterhausen aufgrund fehlender Beweise eingestellt.

    Also wichtig bei einer Klage ist der Passagier der Airline dem Gericht gegenüber den Beweis

    schuldig weshalb das Boarding verweigert wurde. Easyjet ist sehr kreativ....

    Wie so ein Beweis das man sich pünktlich am Gate befunden hat ausehen soll ich mir bis heute nicht

    ganz klar.

    -(Selfie von sich, dem Easyjet Schalter oder nem Mitarbeiter machen und Uhrzeit vom Handy??)

    -(Jemand anderen der zufällig am Terminal rumläuft bitten ein Foto von sich und der

    Uhrzeit machen?)

    -(Mitarbeiter dort bitten zu unterschreiben wann man sich am Terminal befunden hat??)

    Von Easyjet kann ich derzeitig definitiv nur abraten früher waren die besser gewesen - Ryanair

    ist derzeitig wohl sehr kulant und professionel mit seinen Flügen.

    Freundlichen Grüße!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1545866753033 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Abenteuerliche Geschichte ... :confused:

    Anstatt irgendwelche Selfies anzufertigen würde ich dazu raten im Falle der Verweigerung des Boardings sofort nach der Begründung zu fragen und ggf. eine schriftliche Ausfertigung verlangen.

    Das Problem ist: Die meisten Betroffenen sind viel zu konsterniert um strategisch zu handeln. Ich frage wie aus der Pistole geschossen und - weil sie nicht wirklich damit rechnen! - kommt auch i.d.R. prompt eine ehrliche Antwort. (Die kann dann auch schon mal lauten "Weil Ihr Flug gestern ging ...", dann ist es halt mein Prob!)

    Schon klar - hinterher ist man immer schlauer, und zum Glück ist die Masche (wenn sie denn so durchgezogen wurde) nicht gerade Legion.

    Kleine Korrektur:

    Bei einem eingliedrigen Flug kann der Kläger entscheiden, ob er am Abflug- oder am Ankunftsort das Gericht anruft.

    Last not least:

    Das Prädikat besonders kulant würde ich nicht unbedingt an Ryanair verleihen, wenn du dich darauf verlässt bist du womöglich bei einer Störung auch wieder gelackmeiert ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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