Guten Tag!
Gerne möchte ich nachdem ich mich in diesem Forum angemeldet habe mal meine
Erfahrungen mit einem Billiflieger / Charterflugunternehmen (Easyjet) veröffentlichen.
Es handelte sich um den 2. Hin und Rückflug welcher über Easyjet gebucht wurde.
Bin also vorher schonmals mit Easyjet geflogen. (War nicht toll aber immerhin an und wieder
zurückgekommen Berlin Schönefeld - Basel / Basel - Berlin Schönefeld)
Besagter Flug um den es hier geht war allerdings vor ca. vor 1 Jahr Berlin Schönefeld - Zürich
und wieder zurück.
Hinflug klappte soweit eigentlich ganz gut war alles im Rahmen des üblichen.
Beim Rückflug vom Flughafen Zürich gab es erhebliche Probleme. Ein kleiner Teil der
Personen am Gate wurde von den Easyjet Mitarbeiten nicht in den Flug gelassen
(Spekuliert wurde meinerseits das evtl. eine Überbuchung vorgelegen haben könnte)
Mir wurde gesagt ich sollte das Gate wechseln und einen Alternativflug nehmen - was den
anderen Personen gesagt wurde denen das Boarding verweigert wurde hab ich nicht
mitbekommen.
Easyjet hatte also allen ernstes ein paar Personen in Zürich trotz Buchung und Boarding
einfach nicht in den Flieger gelassen und sich auch kein bißchen um einen Ersatz oder
ähnliches gekümmert nachdem der Flieger weg war.
Ich musste zusätzlich zu meiner Easyjet Buchung (bei welcher mir sowie anderen das
Boarding verweigert wurde) einen weiteren Flug buchen und diesen natürlich
auch bezahlen.
Als ich wieder in Berlin zurück war wollte ich mit der Easyjet Hotline sprechen und evtl.
auf Erstattung pochen sowie auf Durchsetzung meiner Fluggastrechte.
Die Hotline von Easyjet könnt Ihr komplett vergessen - komplett unfreundlich und totaler
Beschiss was dort abgeht. Ganz besonders nach Beschwerden mutieren die Menschen
dort zu den unfreundlichsten die man sich vorstellen kann.
Da ich eine Rechtsschutzversicherung hatte beuftragte ich einen Anwalt aufgrund verweigerten
Boardings mit dem einklagen der Fluggastrechte. Easyjet blieb stur und reagierte zwar
auf Schreiben sah aber nicht ein Schadensersatz zu zahlen.
Wir reichten daraufhin beim Amtsgericht Königs Wusterhausen Klage ein. (Dieses Gericht
ist das zuständige wenn es bei Berlinern welche von Schönefeld aus fliegen zur Klage kommt.)
Nach mehrmaligem Hin und Her vor Gericht und nachdem Easyjet sich auch einen Anwalt genommen
hatte lief es darauf hin das Easyjet behauptete vor Gericht ich sowie weitere Passagiere wären
nicht pünktlich am Terminal erschienen. Deshalb konnte ich sowie die weiteren Personen
nicht mit genommen werden.
Die in meinem Fall zuständige Richterin verlangte über meinen Anwalt schlussendlich um die
Behauptung Easyjets zu enkräften von mir Beweise das ich pünktlich am Terminal anstand.
Leider war es vor Ort am Zürich Airport untersagt Fotos vom Easyjet Schalter zu machen
ganz zu schweigen davon Mitarbeiter zu fotografieren. Ich war auch Müde und dachte an alles
andere nur nicht ans Beweise sammeln für irgendwas....
Ich hatte zwar ein paar Quittungen v. Mc Donalds etc... aufgehoben mit welchem ich beweisen
konnte das ich 2 Stunden vor Abflug am Flughafen war diese reichten allerdings nicht vor
Gericht als Beweismittel aus. Hier konnte zumindest bewiesen werden das ich überpünktlich am
Flughafen war.
Schlussendlich wurde die Klage auf Entschädigung mittels der Fluggastrechte vom Amtsgericht
Königs Wusterhausen aufgrund fehlender Beweise eingestellt.
Also wichtig bei einer Klage ist der Passagier der Airline dem Gericht gegenüber den Beweis
schuldig weshalb das Boarding verweigert wurde. Easyjet ist sehr kreativ....
Wie so ein Beweis das man sich pünktlich am Gate befunden hat ausehen soll ich mir bis heute nicht
ganz klar.
-(Selfie von sich, dem Easyjet Schalter oder nem Mitarbeiter machen und Uhrzeit vom Handy??)
-(Jemand anderen der zufällig am Terminal rumläuft bitten ein Foto von sich und der
Uhrzeit machen?)
-(Mitarbeiter dort bitten zu unterschreiben wann man sich am Terminal befunden hat??)
Von Easyjet kann ich derzeitig definitiv nur abraten früher waren die besser gewesen - Ryanair
ist derzeitig wohl sehr kulant und professionel mit seinen Flügen.
Freundlichen Grüße!