• Sligger
    Dabei seit: 1172188800000
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    geschrieben 1172257204000

    Hallo,

    nochmal eine Frage zu meiner letzten Reise:

    Haben eine Pauschalreise (Flug+Hotel) für 4 Personen übers Web gebucht, leider bekam die vierte Person nachträglich Urlaubssperre.

    Ersatzperson benennen war lt. AGB des Veranstalters nicht möglich,

    (lt. Fluggesellschaft bei Tickets nie möglich?!) Dachte es geht evtl. eine Namensänderung. Fehlanzeige! :|

    Storno hätte alle 4 Personen getroffen,

    lediglich konnte die Ersatzperson einen seperaten Flug buchen,

    was jedoch uninteressant war (andere Flugzeiten).

    Nun habe ich am Ticketschalter am Flughafen mitgeteilt,

    dass diese vierte Person die Flüge (Hin-und Rückflug)

    nicht wahrnehmen kann und die Dame nahm die Buchung

    lt. dem vorliegenden Ticket aus dem System.

    Dabei erwähnte sie, dass es nach Rückgabe des Tickets an das Reisebüro zumindest eine Erstattung für die Steuern gibt.

    Wer weiß dazu mehr?

  • sandra3005
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    Beiträge: 14
    geschrieben 1172258413000

    Hallo Sligger,

    ja, díe Steuern werden zurück erstattet. Dazu muüssen die Tickets incl. dem Passenger Reciept an das Reisebüro zurück gegeben werden, und adnn wird ein sogenannter Refund bei der Airline eingereicht. Kann teilweise 4-6 Wochen dauern bis die Airline das Geld zurück erstattet.

    lg

    Sandra

  • Liggi
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    Beiträge: 76
    geschrieben 1172296663000

    Namensaenderungen sind bei Tickets nicht moeglich, nur Storno eines Fluges.

  • Chiara Saluta
    Dabei seit: 1117497600000
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    gesperrt
    geschrieben 1172317825000

    Du mußt deine tickets an denjenigen schicken, der sie dir verkauft hat und nicht wie vielleicht angenommen an ein x-beliebiges reisebüro.

    Ob er dir allerdings die taxes erläßt und sie nicht mit einer bearbeitungsgebühr verrechnet.... solltest du allerdinges vorher in erfahrung bringen.

    gutes gelingen im web.......

    der bequemste weg ist nicht immer der einfachste.....

    @'Sligger' sagte:

    Hallo,

    nochmal eine Frage zu meiner letzten Reise:

    Haben eine Pauschalreise (Flug+Hotel) für 4 Personen übers Web gebucht, leider bekam die vierte Person nachträglich Urlaubssperre.

    Dabei erwähnte sie, dass es nach Rückgabe des Tickets an das Reisebüro zumindest eine Erstattung für die Steuern gibt.

    Wer weiß dazu mehr?

    allerdings bekommst du überhaupt nur geld retour, wenn es sich um reine linienflüge handelt, bei billig airlines sieht es hingegen echt billig aus, nämlich meist gibts nix.

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1172502275000

    "Meist gibts nix ... "

    Schlichtungsstelle Mobilität sagt dazu:

    " Bitte bedenken Sie, dass bei Low-Cost-Airlines oftmals Stornierungen nicht möglich sind. Nehmen Sie aber einen gebuchten Flug nicht wahr, können Sie, sobald der Flug stattgefunden hat, Ihre bereits bezahlten Steuern und Gebühren zurückfordern "

    Zunächst bleibt festzuhalten, daß es einen rechtlichen Anspruch auf die Erstattung der im Flugpreis enthaltenen anteiligen Gebühren und Steuern gibt. Die genauen Beträge können der Aufschlüsselung in der Flugbestätigung entnommen werden. Die Rechtsprechung macht da keinen Unterschied zwischen Linie und Günstigflieger. Trotz des Threads hier geht es nicht um Pauschalreisen. Aber das Thema wurde ja angesprochen.

    Natürlich ist es den Fluggesellschaften unbenommen, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verrechnen. Wobei "angemessen" durchaus ein dehnbarer Begriff ist. Dennoch ist zumeist ein formloses

    Email an die betreffende Fluggesellschaft ausreichend.

    Erwähnenswert ist da GermanWings. In einigen Fällen erfolgte bereits automatische Gutschrift/Rücküberweisung umgehend nach Nicht- Inanspruchnahme eines Fluges, ohne daß Kunden die Erstattung beantragt hatten. Dort wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 € /Buchungsvorgang - nicht pro Person - in Abzug gebracht.

    Allerdings sollte auch nicht verschwiegen werden, dass bestimmte Fluggesellschaften, welche ihren Hauptsitz nicht in Deutschland haben, da schon des öfteren versuchen, sich aus der Verpflichtung zu ziehen.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • olli_o2
    Dabei seit: 1168560000000
    Beiträge: 431
    geschrieben 1172853083000

    @'privacy' sagte:

    Erwähnenswert ist da GermanWings. In einigen Fällen erfolgte bereits automatische Gutschrift/Rücküberweisung umgehend nach Nicht- Inanspruchnahme eines Fluges, ohne daß Kunden die Erstattung beantragt hatten. Dort wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 € /Buchungsvorgang - nicht pro Person - in Abzug gebracht.

    Allerdings sollte auch nicht verschwiegen werden, dass bestimmte Fluggesellschaften, welche ihren Hauptsitz nicht in Deutschland haben, da schon des öfteren versuchen, sich aus der Verpflichtung zu ziehen.

    Ryanair nimmt 20,00 (!!!!!) Euro Bearbeitungsgebühr!

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