• rdtony
    Dabei seit: 1261785600000
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    geschrieben 1682617301779

    Hallo Zusammen,

    ich bin vor kurzem von Sri Lanka über Dubai nach Hamburg geflogen. Dieser Flug war mein Rückflug. Auf diesem Flug ist mein Gepäck am Hamburger Flughafen nicht angekommen und ich musste ohne Gepäck weiterreisen.

    Mich würde interessieren, ob ich für das verspätete Gepäck eine Erstattung beantragen kann.

    Ich frage deshalb, weil es sich um meinen Rückflug handelte.

    Im Internet habe ich gelesen, dass wenn man sich auf seinem Rückflug zu seinem Heimatort befindet, keine Erstattung geltend machen kann, da die betroffene Person alle Dinge aus dem Koffer auch zu Hause hat. Nun ist es aber so, dass ich nicht direkt nach Hause gefahren bin und daher auf den Inhalt meines Koffers angewiesen war.

    Wie sieht es in diesem Fall aus?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1682619579469

    Bitte sei so nett und hänge Dich an den zuständigen Sammel-Thread zum Thema klick hier drauf, der dadurch aktualisiert wird, danke

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