Nabend Experten,
ich such mir nen Wolf, finde aber nichts zu dem Thema.
Folgendes liegt zugrunde : Reisebuchung für April 2009, 4 Personen, meine Frau, ich, meine Schwiegermutter - Vatter.
Im April gings dann nicht, weil ich einen Arbeitgeberwechsel nebst Urlaubssperre schlucken musste, also haben wir auf den September 2009 umgebucht, Umbuchungskosten des Veranstalters (Buchers Reisen) 66,00 EUR p.P.
In die Vorfreude auf den September-Urlaub gesellte sich ein Krebstumor bei Schwiegermutter, ist jetzt im Frühstadium operativ entfernt worden, anschliessend erfolgt jetzt Reha und vermutlich adjuvante Chemo-Therapie, an Urlaub ist im September nicht zu denken, der Oberarzt sieht das ähnlich, also soll der Urlaub gänzlich gecancelled werden. Schwiegermutter in der Chemo, und Bäumelchen in der Sonne geht gar nicht.
Storno der Reise ist klar, sofortige Anzeige bei der RRKV auch, was allerdings ist mit den Umbuchungskosten aus der ursprünglich für April 2009 gebuchten Reise ?
Versteht mich nicht falsch, ich / wir / und gerade meine Schwiegermom haben sicherlich immo andere Sorgen als 66 EUR, aber dennoch wüsste ich gerne , ob auch damalige Umbuchungsgebühren Gegenstand der Reiserücktrittskostenvers. sind.
Danke und Grüsse
Heiko