• KarlHaue
    Dabei seit: 1355443200000
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    geschrieben 1355481861000

    Hallo,

    wir waren im November in Ägypten und der beheizte Pool - laut Prospekt- war wegen Wartung geschlossen. Die örtliche Reiseleitung hat uns dann mitgeteilt, dass es ein unlösbares Problem darstellt, hat uns jedoch eine Mangelanzeige unterschrieben.

    Zurück in Deutschland hab ich das an die ETI in Deutschland geschickt und die haben uns auch einen Brief geschrieben, dass Sie weitere Infos aus Ägypten anfordern.

    Das ist nun drei Wochen her und nichts ist mehr passiert.

    Einmal wurde uns noch mitgeteilt, dass noch keine Informationen vorliegen.

    Was passiert nun, wenn die vier Wochenfrist nach Urlaubsende rum sind?

    Ist ETI dann fein raus, oder haben Sie mit Ihrem Schreiben, dass Sie unsere Anfrage erhalten haben das erst mal so anerkannt und wir können auf eine Regulierung hoffen?

    Gruß Karl

  • Bubilein
    Dabei seit: 1159401600000
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    geschrieben 1355482191000

    ...du hast innerhalb von 4 Wochen reklamiert und das reicht aus. ;)

  • traveller4073
    Dabei seit: 1227657600000
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    geschrieben 1355486759000

    Laut Frankfurter Tabelle kannst du bei fehlendem Pool übrigens 20% zurückverlangen!

    Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1355491096000

    @KarlHaue

    Maßgeblich zur Wahrung der Fristen ist der Eingang deiner Beschwerde beim Veranstalter, nicht der Zeitpunkt seiner Reaktion oder gar der Regulierung.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1355520742000

    Und da Du sogar eine Eingangsbestätigung vom Reiseveranstalter hast, brauchst du dir keine Sorgen zu machen wegen der Frist. 

    Eine Bearbeitungszeit von 2 bis 3 Monaten (!) ist übrigens normal.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • KarlHaue
    Dabei seit: 1355443200000
    Beiträge: 10
    geschrieben 1356191459000

    Hallo,

    ich habe heute Post von ETI erhalten.

    Sie bieten mir eine Kulanzzahlung von 100,- Euro und zusätzlich einen Reisegutschein von 25 Euro an.

    Laut Frankfurter Tabelle wären es 10 bis 20 Prozent bei dem Problem beheizter Pool nicht verfügbar.

    Die Reise hat in Summe ca. 1000 Euro gekostet, Sie wollen mich quasi am unteren Ende der Tabelle abspeisen.

    Außerdem ist der Reisegutschein für mich nutzlos. Ich werde definitiv nicht mehr mit diesem Verein auf Reisen gehen.

    Was meint Ihr ist taktisch klug und eine höhere Barentschädigung rauszuholen?

    Gruß Karl

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1356197966000

    Das ist nicht sehr überraschend ... ;)

    Frage: Gab es denn einen nicht beheizten Pool?

    Bei Vorhandensein eines weiteren Pools beträgt dein Anspruch max. 10%.

    Gab es gar keine Möglichkeit zum Schwimmen im Becken, wären bis zu 20% drin - allerdings würde ich wegen dieser Differenz keinen Rechtsstreit auf mich nehmen!

    :?

    Mein Rat: Nimm das Angebot an und Schwamm drüber ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Gabi2001
    Dabei seit: 1181260800000
    Beiträge: 3551
    geschrieben 1356216271000

    Hallo,

    ohne RSV würdeich gar nicht dran denken wegen dieser Summe eine Klage anzustrengen und selbst mit macht das wenig Sinn, nimm die 100€, mach nen Haken dran und ärgere Dich nicht weiter.

    Gabi 2001 ( Franz )

    man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.
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