Wenn ich Probleme bei einem Flug mit einer türkischen airline habe (was ich nicht hoffen will !), greift da auch das EU-Recht ?
Auch, wenn der Flug aus dem Nahen Osten über Istanbul (airport liegt zweifelsfrei in Europa) nach Deutschland get ?
Wenn ich Probleme bei einem Flug mit einer türkischen airline habe (was ich nicht hoffen will !), greift da auch das EU-Recht ?
Auch, wenn der Flug aus dem Nahen Osten über Istanbul (airport liegt zweifelsfrei in Europa) nach Deutschland get ?
Hallo,
es ist zur Zeit so, dass die Regelung der EU-Fluggastverordnung in Betracht kommt, wenn der Flug ab einem Flughafen der EU-Mitgliedsstaaten erfolgt, der Zielflughafen ist unerheblich.
Startet der Flug in einem Drittstaat, die Tuerkei ist Drittstaat, gilt die EU-Fluggastverordnung nur, wenn der Flug mit einer Fluggesellschaft stattfindet, die ihren Sitz in der EU hat.
Fliegen Sie also mit einer tuerkischen Airline von einem Flughafen in der Tuerkei zu einem Flughafen der EU, also z.B. nach Deutschland, dann gilt die EU-Fluggastverordnung nicht!
Viele Gruesse
bernardo2001
Vielen Dank ! Das es auch europäische Staaten gibt, die nicht in der EU sind, hatte ich irgendwie vernachlässigt- der Verein ist ja mittlerweile fast flächendeckend !
Und zudem:
Wir befinden uns im Jahre 2010 n. Chr. Ganz Europa ist von den Europäern besetzt... Ganz Europa? Nein! Ein von unbeugsamen Helvetiern bevölkerter Staat hört nicht auf, dem Eindringling Widerstand zu leisten. Und das Leben ist nicht leicht für die europäischen Legionäre, die als Besatzung in den befestigten Lagern Brüssel, Berlin, Paris und Romliegen...
Aber keine Angst herward1, die tapferen Helvetier haben auch die EU Fluggastverordnung übernommen
@bernardo2001 sagte:
Startet der Flug in einem Drittstaat, die Tuerkei ist Drittstaat, gilt die EU-Fluggastverordnung nur, wenn der Flug mit einer Fluggesellschaft stattfindet, die ihren Sitz in der EU
...das ist falsch, denn die EU-Fluggastrechte (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) regeln die Ansprüche der Passagiere auf Flügen von EU-Fluggesellschaften sowie von Flügen innerhalb, aus oder in die EU auch von Fluggesellschaften deren Sitz außerhalb der EU liegt...
curiosus, das glaube ich nicht. Wenn ich mit einer chinesischen Fluggesellschaft von Peking nach Frankfurt fliegen, gilt die EU-Fluggastverordnung meines Erachtens nicht. Von Frankfurt nach Peking ja, umgekehrt nicht.
Gruß
Manfred
Genau so ist es, Manfred...
"Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 findet keine Anwendung, wenn
der Abflugort sich in einem Staat befindet, der nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehört (sogenannter Drittstaat) und das ausführende Luftfahrtunternehmen ebenfalls keines der Europäischen Gemeinschaft ist."
Weitere Infos direkt vom LBA: HIER.
Gruß,
soedergren
Der Herr Administrator muss doch auch seinen Senf dazu geben.
Natuerlich ist es so: Der Flug startet in einem Drittstaat, die Airline ist in einem Drittstaat registriert. Der Flug fuehrt zu einem Flughafen der EU, dann gilt die EU - Fluggastverordnung nicht.
Fliegt man nun aber mit dem gleichen Bomber ab diesem EU-Flughafen zurueck in das Drittland, dann gilt die EU-Fluggastverordnung, da der Flug ab einem EU-Flughafen erfolgt.
Jetzt koennen wir ueber die Logik der Gesetzgebung diskutieren.
Viele Gruesse
bernardo2001
...Entschuldigung, derzeit ist es tatsächlich noch so wie bereits von anderen beschrieben. Bin leider mit diskutierten Neuerung durcheinander gekommen.
Soweit mein "Senf" dazu, Herr user...
Ist doch schön, auch ein Admin ist halt nicht unfehlbar
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!