Fluggäste haben bei Verspätung und Annullierung Anspruch auf Ersatz
Mehrere Luftverkehrsverbände hatten gegen eine vor einem Jahr in Kraft getretene EU-Verordnung geklagt, die Flugpassagieren mehr Rechte einräumt. Der Europäische Gerichtshof hat nun die Klage abgewiesen. Die EU-Verornung hatte die Rechte von Fluggästen bei Annullierung von Flügen, großen Verspätungen und bei Nichtbeförderung deutlich verbessert. Fluggäste haben danach in solchen Fällen einen Anspruch auf Betreuung und auf Ausgleichszahlungen, s. unter:
www.europa.eu.int/comm/transport/air/rights/index_en.htm.
Dieser Schadensersatz kann insbesondere bei Billigfliegern höher sein als der Ticketpreis. Dies hielt vor allem der Europäische Verband der Billigflieger für unverhältnismäßig.
Der Europäische Gerichtshof sieht in seinem Urteil keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, hält die Verordnung auch mit internationalen Luftverkehrsabkommen für vereinbar und bestätigt deren Gültigkeit (Az.: C 344/04).
P.S. Zweifellos werden sich die Fluggesellschaften über die Erhöhung der Ticketpreise schadlos zu halten versuchen, sofern der Markt es zuläßt.