Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte den Europäischen Gerichtshof zur Präzisierung angefragt. Dieses verneint Ansprüche bei Flugausfall
gem. EU-Richtlinie 261/2004, soweit sie den
Rückflug von einem ausserhalb der EU liegenden Airport betreffen
und von einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Details FAZ vom 10.07.2008 >hier klicken<
Gruß privacy