EuGH: Kein Anspruch bei Flugausfall Nicht-EU-Airline mit Abflug Drittstaat

  • privacy
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    geschrieben 1215705154000

    Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte den Europäischen Gerichtshof zur Präzisierung angefragt. Dieses verneint Ansprüche bei Flugausfall

    gem. EU-Richtlinie 261/2004, soweit sie den

    Rückflug von einem ausserhalb der EU liegenden Airport betreffen

    und von einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.

    Details FAZ vom 10.07.2008 >hier klicken<

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1215765705000

    Das gilt aber doch wohl nur bei Ansprüchen nach der Fluggastverordnung, also gegen die Fluggesellschaft?

    Meine Ansprüche gegen den Reiseveranstalter einer Pauschalreise dürften davon unberührt bleiben.

    Gruß

    Manfred

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • DerCaveman
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    geschrieben 1215768351000

    @Bulgarienfan sagte:

    Das gilt aber doch wohl nur bei Ansprüchen nach der Fluggastverordnung, also gegen die Fluggesellschaft?

    Das gilt selbstverstaendlich nur fuer Ansprueche nach der EU-Fluggastverordnung gegen die Fluggesellschaft. Nur fuer Ansprueche nach der EU-Fluggastverordnung! Ansprueche gegen die Fluggesellschaft aus anderen Gruenden bleiben hiervon ebenso unberuehrt, wie selbstverstaendlich auch Ansprueche gegen den Reiseveranstalter.

    Gruss

    Caveman

  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1215770051000

    ohne das urteil zu kennen: entscheidung ist ja wohl logisch!

  • privacy
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    geschrieben 1215788215000

    ... und hier noch das Urteil im Detail >klick<

    Gruß privacy

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