Hallo Zusammen,
der Presse konnte ich entnehmen daß der EuGH mit Urteil vom 04.10.2012 (Aktenzeichen: C-321/11) die Rechte von Flugreisenden bei erheblicher Verspätung durch verpaßtem Anschlußflug verursacht durch Verspätung des Zubringerfluges entscheidend gestärkt hat. Dem Tenor des Urteils entnehme ich daß der Anspruch auf Ausgleichszahlung in diesem Fall auf fast alle "betrieblichen Gründe" bei der Fluggesellschaft ausgeweitet wurden. Bisher wurde in der gängigen rechtssprechung die Verspätung des Zubringerfluges und infolge das Nichterreichen des Anschlußfluges dem Passagier zugerechnet. Das neue Urteil des EuGH dürfte die Rechte der Passagiere speziell in solchen Fällen erheblich stärken. Im Netz habe ich auch schon einige Erläuterungen dazu gefunden.
Genau diesen fall habe ich Anfang September bei Air Berlin erlebt. Durch Verspätung des Zubringerfluges PMI-ALC habe ich den Anschlußflug ALC-DUS verpaßt und mußte daher in Alicante einen Tag einen Zwangsaufenthalt einlegen. Ich erreichte Düsseldorf mit einer Verspätung von 24 Stunden. Ich werde diese Sache nun rechtlich in Angriff nehmen, auf mein 1.Schreiben hatte ich von AB nur ein Eingangsschreiben mit der Bitte um Geduld erhalten.
Vielleicht verfügt der eine oder andere von Euch schon über diesbezügliche Erfahrungen, würde mich gern austauschen, evtl. auch mittels PN.
Gruß Armin