• Deckebuch
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    geschrieben 1463594860000

    Grüß Euch,

    darf auch ein Ex Häftling in die USA einreisen?

    Danke für eine Info.

  • cjmddorf
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    geschrieben 1463595802000

    nein, das trifft z b auch auf australien zu.

    wenn die strafe viele jahre zurückliegt, kann da wohl was gemacht werden.

    ich würde mich vertrauensvoll an die botschaft oder eins der konsulate wenden.  die werden eh dahinterkommen.

    wenn du die vorstrafe unterschlägst, und es wird rauskommen, wirst du für jahre gesperrt und darfst sofort zurückfliegen.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1463596686000

    Das entscheidet letztlich der Vertreter der Einreisebehörde, selbst bei einem validen Visum.

    Wichtig ist: Die Strafe muss getilgt, die Angabe in den ESTA Formularen korrekt sein.

    Die US Behörden haben ggf. Zugriff auf gespeicherte Daten (§57 BZRG).

    Ratsam: Ein Visum beantragen, das verursacht zwar Kosten und Aufwand, aber man kann sich in seinem Besitz gegen eine sofortige Ausweisung wehren bzw. das Ticket erstatten lassen, falls der Antrag fehlgeht.

    Ein grundsätzliches Nein ist daher etwas pauschal gefasst.

    Der bekannteste Fall (AUS): Bert Wollersheim.

    Seine Strafe war getilgt, er hatte daher "keine Vorstrafen" angegeben. Das ist (auch auf den ESTA Formularen!) nicht korrekt. Selbst bei getilgter Strafe bleibt der Verurteilte vorbestraft. So muss das auch in allen Visaanträgen angegeben werden.

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