Der Fall: Ich habe eine Flusskreuzfahrt in Frankreich gebucht. Für die Anreise wurden diverse Varianten angeboten, ich entschied mich für die Busanreise ab Freiburg
entschieden, da ich dort Freunde habe und diese am Vortag besuchen wollte.
Dann schrieb mir das Reisebüro, dass diese Variante leider nur für Kreuzfahrten
ab 7 Tagen buchbar sein, meine dauert nur 5 Tage, ob ich mit dem Zug/TGV
anreisen wolle. Wollte ich, habe dann Zugfahrten von Freiburg nach Baden-Baden
gebucht, die Rückreise ab Freiburg storniert.
Jetzt teilt mir das Reisebüro mit, dass es leider einen Fehler gemacht hätte - Zuganreise
sei nicht möglich, ich müsse Flüge ab/bis Hamburg - Marseille buchen und dann mit dem
Zug nach Lyon.
Ich fliege aus gesundheitlichen Gründen sehr ungern - bin Halsatmer - und jetzt habe
ich auf diese Reise überhaupt keine Lust mehr. Diese Inkompetenz bei der Beratung
lässt mich Schlimmes ahnen, nur habe ich gestern den ausstehenden Restbetrag
überwiesen.
Frage: Wie stehen meine Chancen, mein Geld zurückzubekommen Ich habe keine
Lust, dafür auch noch Stornogebühren zu zahlen. Über eine kompetente Antwort freue ich mich.
Mit besten Grüßen
bubu1947