• bubu1947
    Dabei seit: 1468281600000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1468342666000

    Der Fall: Ich habe eine Flusskreuzfahrt in Frankreich gebucht. Für die Anreise wurden diverse Varianten angeboten, ich entschied mich für die Busanreise ab Freiburg 

    entschieden, da ich dort Freunde habe und diese am Vortag besuchen wollte.

    Dann schrieb mir das Reisebüro, dass diese Variante leider nur für Kreuzfahrten

    ab 7 Tagen buchbar sein, meine dauert nur 5 Tage, ob ich mit dem Zug/TGV 

    anreisen wolle. Wollte ich, habe dann Zugfahrten von Freiburg nach Baden-Baden

    gebucht, die Rückreise ab Freiburg storniert.

    Jetzt teilt mir das Reisebüro mit, dass es leider einen Fehler gemacht hätte - Zuganreise

    sei nicht möglich, ich müsse Flüge ab/bis Hamburg - Marseille buchen und dann mit dem

    Zug nach Lyon.

    Ich fliege aus gesundheitlichen Gründen sehr ungern - bin Halsatmer - und jetzt habe

    ich auf diese Reise überhaupt keine Lust mehr. Diese Inkompetenz bei der Beratung

    lässt mich Schlimmes ahnen, nur habe ich gestern den ausstehenden Restbetrag

    überwiesen.

    Frage: Wie stehen meine Chancen, mein Geld zurückzubekommen ??? Ich habe keine 

    Lust, dafür auch noch Stornogebühren zu zahlen. Über eine kompetente Antwort freue ich mich.

    Mit besten Grüßen 

    bubu1947

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1468349686000

    Willkommen im Reiseforum

    Sicherlich wird sich noch jemand dazu äussern.

    Aber aus Schmerzensgeld machen wir besser eine evtl. zustehende Entschädigung oder Unkostenpauschale.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1468352603000

    Willkommen im Forum von HolidayCheck bubu1949!

    Die Anreise mit dem Flugzeug anstatt mit dem Bus bildet (wie auch umgekehrt) auf dieser Distanz eine erhebliche Veränderung deiner gebuchten Reisekonditionen ab und berechtigt dich zu einem Rücktritt mit dem Anspruch auf Erstattung alles Erlangten.

    Es ist nicht maßgeblich, dass ein Flug als Alternative von den meisten Betroffenen als Verbesserung betrachtet würde, maßgeblich ist der Vertrag zwischen dir und dem Veranstalter.

    Deine Beweggründe musst du nicht erklären, es reicht sich auf eine wesentliche Abweichung von den vertraglichen Vereinbarungen zu berufen und zu kündigen mit dem Verlangen nach der unverzüglichen Herausgabe aller geleisteten Zahlungen.

    Im herkömmlichen Verständnis ist bei einer 5tägigen Kreuzfahrt das Angebot einer Flugverbindung zwar eine subjektive Verbesserung und wird man sie dir so wohl auch "verkaufen" wollen, jedoch hast du explizit eine Bus- oder Bahnanreise optiert und ist dies Vertragsbestandteil.

    Eine Kompensation (aka Schmerzensgeld) steht dir nur zu, wenn die Reise in weniger als 21 Tagen angetreten werden soll.

    Viel Erfolg und berichte doch gelegentlich den Ausgang.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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