Falsche Auskunft v. Reisebüro, daher Flug verpasst, jetzt Rechnung v. Fluggesellschaft, wer zahlt?

  • 123123120
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    geschrieben 1458488056000

    ich habe online (online-Reisebüro) eine Anfrage für einen Flug zu 250 € gestellt (in derAnzeige stand dieser Flug sei "auf Anfrage" zu haben). Daraufhin riefich gleich das online-Reisebüro an. Sie konnten mir nicht sagen, ob sie mir dengewünschten Flug bestätigen können und ich solle warten. Einen Tag später kamein Anruf von einem Mann (Name notiert) des Reisebüros. Der Mann sagte, der Flug sei ausgebucht. 3 Stundenspäter rief er mich nochmal an und sagte, es gebe einen anderen Flug für 350 €,ob ich den nehmen will, was ich ablehnte. Dann, zwei Tage später, 1 Tag vor demAbflug, schrieb er mir ein e-mail, dass mein Flug, zu 250 €, den ichursprünglich haben wollte, doch noch zu haben sei.

    Ich habe diese e-mail erst einen Tag vor Abflug gelesen undhabe dann das Reisebüro angerufen , er sagte, es sei nun zu spät und mein Flugsei abgesagt. Ich wollte mir Gewissheit verschaffen und rief am Flughafen an,sie sagten, meine Unterlagen seien da. Darauf rief ich den Mann vom Reisebüronochmal an und er sagte wiederum mein Flug sei abgesagt.

    Heute fand ich in der Post eine Rechnung von der Fluggesellschaft, dass ich 250 Euro zahlen sollfür den verpassten Flug. Ich konnte ja nicht auf gut Glück 100 km nachStuttgart fahren. Der Mann vom Reisebüro sagte telefonisch, ich solle dieRechnung ignorieren, aber er schickte mir, auf meine Bitte, keine Bestätigung,dass ich von der Zahlungsverpflichtung entbunden sei. Jetzt kam noch ein Briefvon der Fluggesellschaft, dass ich eine Stornogebühr von 241 € zahlen muss. Wassoll ich tun?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1458689218000

    Na gut, dann versuche ich mal eine Annäherung an das Thema ...

    Willkommen im Forum von HolidayCheck, 123 (...)

    Zuerst:

    Weder ist die Schilderung besonders übersichtlich, noch deine Haltung besonders strategisch.

    Selbstverständlich ist die vorsorgliche Anreise zum Abflugort eine angemessene Maßnahme, wenn lt. Flughafen die Reisedokumente dort vorgehalten werden.

    Zumal 100km eine höchstens durchschnittliche Distanz und nicht etwa eine Unzumutbarkeit darstellen ...

    Ich nehme an, du hast keine schriftliche Erklärung des Vermittlers (Reisebüros) hinsichtlich der Absage des Fluges? Dann wird´s ohnehin eiskalt für eine Argumentation auf Inanspruchnahme, das sollte dir klar sein. Für solche Ungereimtheiten ist die Forderung einer schriftlichen Dokumentation obligatorisch!!

    Wen sonst würdest du für deine (irrtümliche!) Entscheidung in Anspruch nehmen wollen?

    Mir fällt da ungefähr keiner ein ... insofern wirst du den Flugpreis vermutlich berappen oder dich alternativ auf einen Rechtsstreit mit eher negativer Prognose einlassen müssen.

    Bedaure ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Stefanie145
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    geschrieben 1458714626000

    Wurde denn überhaupt ein Flug gebucht?

    Ich habe den Sachverhalt eher so verstanden, dass man erst einen Flug buchen wollte, dies wurde dann jedoch abgelehnt, weil ausgebucht.

    Es wurde daraufhin ein alternativer Flug durch das Reisebüro vorgeschlagen, dieser wurde auf Grund des Preises vom Reisenden abgelehnt.

    Dann wurde nach einiger Zeit erneut der ursprünglich gewünschte Flug durch das Reisebüro angeboten, als der Reisende dann zusagen wollte, hieß es, es wäre zu spät, der Flug sei in der Zwischenzeit abgesagt worden.

    Für mich persönlich liest sich dies eher so, als sei gar kein Vertrag zustandegekommen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1458724505000

    Offenbar lag eine Buchung vor, sonst würde ja niemand Auslagen für einen nicht angetretenen Flug verlangen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • erikroemer
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    geschrieben 1458732788000

    Meines Erachtens wird am Flughafen kein Ticket aufgrund von diversen Telefongesprächen hinterlegt. Schon gar nicht "auf Rechnung".

    Falls doch, kann sich der Threadersteller entspannt zurück lehnen.

    Vermutlich ist die Schilderung des Falls aber nicht ganz vollständig ;-)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1458733028000

    Genau so sehe ich das auch.

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