• MariaZh
    Dabei seit: 1499607703763
    Beiträge: 1
    geschrieben 1499608216419

    Liebe Leute, ich dachte ich frage hier mal nach, unser Fall ist entweder verzwickt, oder wir haben eh schon verloren. Aber ich danke euch in voraus!

    Ums kurz zu halten: Wir haben unsere Reise verpasst weil vom Reisebüro der falsche Monat gebucht wurde. mehrmals gab es einen E-mail verkehr, wo Angebote geschickt wurden, und dann zum teil 2-3 mal gesagt wurde, dass der falsche Monat in den Angeboten ist. Im letzten Angebot, welches wir angenommen haben, wurde dann von uns übersehen dass da IMMERNOCH das falsche Datum steht. deswegen wurde unterschrieben. Leider! Ein Monatszahlendreher der fatal war. Denn nun ist die Reise vorüber: ohne uns.

    Ist da irgendwas zu machen? Anfechtung wegen Irrtum im Vertrag? Teilerstattung wegen Versäumniss? Sollen wir uns einen Krankenschein im Nachhinein holen?

    wir wissen dass wir eine Teilschuld tragen, und es fast unmöglich ist. Aber irgendwas wird man doch tun können oder?

    Vielen Dank schon mal für die Antworten!

    Liebe Grüsse

    Maria

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9599
    geschrieben 1499608576729

    das kannst Du abhaken und das Reisebüro auch:rage:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1499609342507

    Skurrile Geschichte ... :flushed:

    Offengestanden kann ich in keiner deiner Ideen einen Ansatz zur wirksamen Einrede erkennen, vor allem was willst du mit einem Krankenschein???

    Ich sehe auch keine Teilschuld, ihr habt einen Vertrag geschlossen ohne ihn ausreichend auf seine Richtigkeit zu überprüfen.

    Welcher Monat kann denn bitte einen Zahlendreher haben?! Oktober?

    Aussichtslos - da schließe ich mich HABERLING an.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • domrepfan1995
    Dabei seit: 1352764800000
    Beiträge: 666
    geschrieben 1499667157276

    Sehe ich leider genauso wie meine Vorschreiber/in. Wenn ich gebucht habe bzw. buchen will, überprüfe ich noch einmal alle Angaben bevor ich unterschreibe bzw. per Mail meinem Reisebüro bestätige, dass alles so in Ordnung ist und die Buchung abschließen kann.

    Ein anderes Beispiel, du kaufst ein Auto und unterschreibst den Kaufvertrag, wo drin steht, dass das Auto 32.000 Euro kostet, ausgehandelt waren aber 23.000,-- Euro, auch ein Zahlendreher, aber du hast unterschrieben.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1499679594460 , zuletzt editiert von Kourion

    @MariaZh sagte:

    Sollen wir uns einen Krankenschein im Nachhinein holen?

    Willkommen im Forum, Maria.

    Ein Krankenschein bringt da gar nichts.

    Ist man krank, kann die Reise nicht antreten, storniert man sie zuerst einmal. Die Reiserücktrittsversicherung (hat man denn eine) schickt ein Formular, das vom Arzt, ggf. vom Krankenhaus, ausgefüllt wird (mit Unterschrift und Stempel). Das schickt man zurück an die Versicherung, und die Sache nimmt ihren Lauf.

    Die Sache im Nachhinein in diese Richtung drehen... nein, null Chance.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • pzl64
    Dabei seit: 1107993600000
    Beiträge: 1866
    geschrieben 1499689948992

    Das hätte doch aber spätestens auffallen müssen, als die Dokumente der Reise angekommen sind?

    Spätestens dann guckt man nochmal drauf und dann hätte der Fehler auffallen sollen.

    Aber nach der Reise, kann das so recht nicht glauben...

  • Claudia86
    Dabei seit: 1150416000000
    Beiträge: 447
    geschrieben 1499833706397

    Vielmehr wundert mich, dass es offenbar nicht auffällt, dass sowohl Anzahlung als auch der komplette Restbetrag offensichtlich durch den VA abgebucht wurden, ohne das dies von den Buchenden bemerkt wurde? Es folgt doch in der Regel nach der Buchung (selbst wenn da das falsche Datum nicht bemerkt wird) eine Buchungsbestätigung mit nochmaliger Angabe des Reise Zeitraumes und des Abbuchens der entsprechenden Beträge. Nur bei kurzfristigen Buchungen wird die komplette Summe direkt fällig.

    Sehr eigenartige Geschichte - und super ärgerlich!

    De gustibus non est disputandum. Alle 60 Sekunden vergeht in Afrika eine Minute.
  • Du_darfst
    Dabei seit: 1175817600000
    Beiträge: 1181
    geschrieben 1499840959945

    Ich finde der Thread sowie der gewählte Titel lassen tief blicken: Auch wenn das eigene Fehl-(Verhalten) bzw. Unvermögen schon überaus deutlich war, so will man doch nichts unversucht lassen zumindest noch einen Co-Schuldigen zu finden dem man wenigstens eine Teilschuld ans Bein binden kann.

    Und wenn alles doch recht nebulös erscheint machen wir es einfach wie im Job und holen uns einen "Krankenschein". Und sei es im Nachhinein. Wird schon einen Doc geben der da mitspielt.

    Ein schöner Blick auf unsere Gesellschaft...

    Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!
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