• Catwiesel682
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    geschrieben 1111234637000

    Hallo,

    im July 2005 möchte ich von München nach Miami (16 Tage Rundreise).

    Habe das so im Internet gebucht und bezahlt.

    Daraufhin kam die Bestätigung. Aber nicht von München sondern Frankfurt.

    Ich reklamierte per Telefon und es wurde umgebucht.

    Heute kamen jedoch die Tickets. Wieder Abflug von Frankfurt.

    Wieder Telefonat mit dem Veranstalter.

    Es seien keine Plätze mehr in München vorhanden.

    Man bot mir eine Hotel-Übernachtung in Frankfurt und einen Zubringer-Flug von München nach Frankfurt an.

    Dieses will ich nicht annehmen, weil ich sonst noch länger unterwegs bin.

    Was soll/kann ich tun?

    Stornieren, umbuchen, Preis mindern oder muss ich das Angebot annehmen?

    Danke.

    Matthias

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1111252319000

    kostenfrei stornieren rate ich!

    Das sind Mafiamethoden: Buchung - andere Buchungsbestätigung - Reklamation - Umbuchung - wieder falsche Tickets - kostenlose Übernachtung...

    Entweder man bekommt die Leistung, die man gebucht hat oder nicht.

    Auf keinen Fall muss man die Leistung annehmen!

    Gruß

    Peter

  • Mienchen
    Dabei seit: 1107388800000
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    geschrieben 1111408404000

    Hallo Hias,

    Hmmm... ob das nun gerade "Mafia-Methoden" sind, stell' ich für mich mal deutlich in Frage.

    Aber Peter hat Recht... Du mußt das Angebot nicht annehmen. Da anders bestätigt als gebucht, kannst Du kostenlos stornieren. Ein Vertrag kommt erst mit einer übereinstimmenden Bestätigung zustande.

    Allerdings finde ich das Angbot mit dem Zubringer und der Hotelübernachtung (sofern beides für Dich kostenlos ist) wirklich fair.

    Aber gut... ist Deine persöntliche Entscheidung, wenn Du diese Alternative nicht annehmen möchtest und man kann Dich dazu nicht zwingen.

    Gruß :wave:

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1111502078000

    @Britta

    Unter "Mafia-Methode" meinte ich, dass man einfach etwas anderes verkauft als man verlangt hat. Und obwohl Kunde reklamierte, bekommt er einfach wieder etwas anderes. Ich meine, der Anbieter hatte von vornherein schon nur das Angebot ex MUC im Angebot gehabt. Und wenn er einen an der Angel hat...

    Aber du hast natürlich auch recht, dass sich so etwas nicht wirklich nachweisen lässt. Und genau deshalb schäume ich dann so: ...na, wir haben ja eh das und das noch angeboten... FAZIT: Ich will von Y fliegen und nicht von Z!

    Gruß

    Peter

  • Mienchen
    Dabei seit: 1107388800000
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    geschrieben 1111504313000

    Hallo Peter,

    mag schon sein, dass da ein gewisses Maß an Absicht und Taktik hinter gesteckt hat, in der Hoffnung der Kunde stört sich nicht unbedingt daran. Die Vermutung liegt nahe... passt für mich aber nicht unbedingt mit dem prompten Angebot des kostenlosen Zubringers und Hotelübernachtung zusammen. Aber kann natürlich auch sein, dass hier lieber (für den Vermittler geringe ?) Kosten in Kauf genommen werden, bevor man den Kunden evtl. verliert. Da kenne ich mich in den Details nicht so genau aus wie das mit dem Kosten/Nutzen-Prinzip ausschaut.

    Aber genau solches sind die Gründe, warum ich dann bei größeren Reisen lieber mal den Weg in's Reisebüro auf mich nehme. Ich stelle da mal die Behauptung in den Raum, dass sowetwas dort nicht so leicht passiert wäre, weil der PC doch eigentlich sofort hätte "ausspucken" müssen, dass ab MUC keine Plätze mehr verfügbar sind.

    Aber so what.... Hias muß das Angebot ja schließlich nicht annehmen :)

    Gruß :wave:

  • Catwiesel682
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    geschrieben 1111927626000

    Hallo,

    der Veranstalter hat die bisher gezahlte Anzahlung i. H. v. 1800 € nocht nicht zurückgezahlt obwohl ich die Tickets per Einschreiben zurück gesandt habe und storniert habe.

    Habe denen mit Anwalt gedroht.

    Kann ich dafür Verzugszinsen verlangen und die Anwaltskosten aufbrummen?

    Ich suche nun einen anderen Veranstalter, wenn dieser teurer ist können die Mehrkosten diesem aufgerechnet werden?

    Danke.

    Frohe Ostern,

    Matthias

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