• Urlaubstyp2015
    Dabei seit: 1430870400000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1430950805000

    Hallo zusammen,

    bräuchte einen Rat zum Vorgehen in folgendem Fall:

    Wir haben über das Ab-in-den-Urlaub-Portal eine 6-tägige Pauschalreise nach Lissabon mit 2 Paaren gebucht.

    Dort hatte man bei Ankunft nur ein Familienzimmer für uns reserviert und respektierte unseren Voucher, auf dem als Zimmertyp: 1 Doppelzimmer und darüber unsere 4 Namen vermerkt waren.

    Nach unserem Protest gab man uns dann 2 Doppelzimmer mit dem Hinweis, dass wir das weitere Zimmer bezahlen müssten, sollte die Klärung mit unserem Reiseveranstalter Urlaubstours nicht gelingen. Man versuchte diesen telefonisch und per Fax zu erreichen, was jedoch misslang.

    Parallel haben wir telefonisch ( dort kam man nur bis zu einer Bandansage, danach wurde die Leitung mit der Aussage, es seien alle Servicemitarbeiter im Gespräch, unterbrochen ) und per Mail die Lage geschildert. Bis auf eine automatische Mailbestätigung erhielten wir jedoch keine Reaktion.

    Somit mussten wir bei Abreise das zusätzliche Zimmer nochmals bezahlen.

    Bis heute haben wir bei Urlaubstours niemanden erreichen können und keine unserer Mails wurde beantwortet.

    Das sieht nach Methode aus, aber ich kann nicht einsehen, dass wir auf den unverschuldeten Zusatzkosten sitzen beleiben.

    Hat jemand einen Rat für uns, wie man hier weiter vorgehen kann/muss ?

    Vielen Dank.

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1430952079000

    Hast du denn nach Erhalt der Reiseunterlagen den Hotel-Voucher nicht kontrolliert?

    Der Voucher mit Zimmertyp: 1 Doppelzimmer und 4 Personen beinhaltet keineswegs für jedes Par ein Doppelzimer.

    Oder hast du etwa die Reise möglicherweise unaufmerksam genau so gebucht? Dann liegt das Verschulden alleine bei dir und nicht beim Veranstalter.

    Dein Beitrag ist wahrscheinlich ohnehin im Thread zu Urlaubstours - Klick - besser aufgehoben.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1430954183000

    Urlaubstyp2015:

    Wir haben über das Ab-in-den-Urlaub-Portal eine 6-tägige Pauschalreise nach Lissabon mit 2 Paaren gebucht.

    Dort hatte man bei Ankunft nur ein Familienzimmer für uns reserviert und respektierte unseren Voucher, auf dem als Zimmertyp: 1 Doppelzimmer und darüber unsere 4 Namen vermerkt waren.

    An sich selbsterklärend - der gebuchte Leistungsumfang ergab sich aus dem Voucher - a) hätte der Irrtum auch schon bei dessen Erhalt auffallen können, b) ganz gleich ob die Ursache schon in der falschen Buchung oder erst beim Veranstalter lag, obliegt die Sorgfaltspflicht zur Prüfung tatsächlich gebuchter Leistungen dem Besteller und ist deren nicht etwa allein Aufgabe des Lieferers.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!