• carlosCB
    Dabei seit: 1123113600000
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    geschrieben 1123176274000

    Hallo,

    habe im internet eine Reise für Sept. in die Türkei gebucht.

    Erst war in der Daten ban des angebotes nicht das richtige hotel hinterleft.

    Haben dann telefonich einen Preis für das Hotel aushehandelt und dann nach mehreren telefonate und email gebucht.

    Dann musste bereits 2 mal die Reisebestätigung korrigiert werden. und nun habe ich folgenden Brief an den Resieveranstalter geschrieben in dem alle Mängel (schon vor der Reise) aufgelistet sind :

    wie schätzt Ihr meine Chancen ein, kostenfrei stornieren zu können ????????????EinschreibenCorendon Touristik GMBHNördlicher Zubringer 11

     40470 Düsseldorf

     

     

     Lippstadt, 03.07.2005

     

     

     

     

     Reisebuchung Nr./Rechnungsnummer 2xxxxxxxxxxxxxxKd.-Nr. xxxxxxxxxxxxMängelrüge vor Reisebeginn

     

     

     

     Sehr geehrte Damen und Herren,

     

     leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen am 03.8.05 eingegangene Reisebestätigung  Nr.xxxxxxx nicht in vollem Umfang der von mir gebuchten Reise entspricht.

     Alle bisher erfolgten „Korrekturen“ der Fa. Avinex  GmbH 67098 Bad Dürkheim sowie der Mitarbeiterinnen Ihres Call Centers, erfüllen nicht die Anforderungen an eine detaillierte und korrekte Reisebestätigung.Zu viele Beschreibungen sind halbherzig und nicht konkret. Ich weiss nicht , ob dieses Geschäftsgebaren Absicht ist  oder nur Nachlässigkeit .

     Allein die Tatsache, dass sich der bisherige Buchungsvorgang über mehr als eine Woche hingezogen hat und es über 15 verschiedener Telefonate bedurfte ist für mich als Kunde eigentlich allein schon nicht hinnehmbar.

     Warum kann auf mehrere Anfragen nicht eine Korrekte Reisebeschreibung und Bestätigung erfolgen ?????

     

     

     

     -1-

     

     

     

     

     Folgende Punkte möchte ich hier rügen und Sie auffordern, mir diese ordnungsgemäß und konkret zu bestätigen:

     1. Das von mir gebuchte Hotel ist das Aydinbey Gold Dreams Hotel 5*In Türkler Beldesi In der Reisebestätigung finde ich immer nur die Orte Konakli bzw. IncekumObwohl in der Katalog/Internetseite Incekum steht.

     Des weiteren erwarte ich in der Reisebestätigung einen Vermerk, dass es sich um ein 5 Sterne Haus handelt.Dieser Vermerk fehlt komplett.

     Ebenfalls fehlt eine genaue Beschreibung der AI-Leistungen

     

     

     

     2.Der von Ihnen in dem Angebot und der Reisebestätigung angegebene Flug mit der Flugnummer CAI108  05.09.05 19:30     23:55 existiert auf dem Flugplan des Flughabens in Düsseldorf nicht.Hier ist der gleiche Flug mit der gleichen Flugnummer wie folgt angegeben:Flugnummer CAI108  05.09.05 21:50     02:35

     Mir ist selbstverständlich bekannt, dass Flugzeiten unverbindlich sind.Da es aber anscheinend bekannt ist, dass die Startzeit bei 21:50 Uhr liegt und damit auch die Ankunft viel später erfolgt, sehe ich dies als evtl. Täuschung im Angebot um die Reise besser verkaufen zu können.Mit den Reisedaten 21:50 hätte ich z.B. die Reise gar nicht erst gebucht.

     3.

     Die meiner Buchung über die Internetseite Lastminute. dezugrunde liegenden AGB´s der Fa. Corendon („Agb des Veranstalters“ auf der Internetseite www.lastminute .de während des Buchungsvorganges sowie auch der Agb´s der Internetseite www.corendon.de, die Grundlage und Vertragsbestandteil meiner Buchung sind/waren stimmen nicht mit den AGB`s der Reisebestätigung überein, welche jetzt Grundlage meiner Bezahlung/Anzahlung resp. Vertags u. Angebotsannahme sein sollen.

     Insbesondere beziehe ich mich hier auf den Punkt 3.3 der meiner Buchung über die Internetseite Lastminute. de zugrunde liegenden AGB´s der Fa. Corendon („Agb des Veranstalters“ auf der Internetseite www.lastminute .de während desBuchungsvorganges sowie auch der Agb´s der Internetseite www.corendon.de, die Grundlage und Vertragsbestandteil meiner Buchung sind/waren:

     -2-

     

     

     Auszug:3.3 Die Reiseleistungen von COR umfassen insbesondere: sorgfältige Vorbereitung und Bearbeitung der Reise. Hin- und Rückflug mit Chartermaschinen, Verpflegung an Bord und kostenfreie Beförderung von 20 kg pro Person. Änderungen der angegebenen Fluggesellschaften bleiben ausdrücklich vorbehalten. Surfbretter, Fahrräder uns sonstige sperrige Gegenstände gehören nicht zum normalen Reisegepäck. Die Beförderung ist vom Kunden selbst bei der jeweiligen Fluggesellschaft anzumelden, anfallende Kosten für die Beförderung trägt der Kunde. Dies gilt auch für die Transfers vom bzw. zum Flughafen.

     In den mir auf der Reisebestätigung/Rechnung mitgeteilten AGB´s ist dieser Punkt 3.3 gar nicht erst Aufgeführt , jedoch wir dort ausdrücklich geschrieben: Getränke /Speisen an Bord sind excl.

     Dies entspricht ebenfalls nicht der Grundlage meiner Buchung und wurde auch von mir nicht beabsichtigt, diese Kosten ebenfalls selbst zu tragen.

     4.

     Der Vermerk , dass das Reiseangebot einen kostenfreien Transfer vom Flughafen zum Hotel und vom Hotel zum Flughafen beinhaltet, kann ich ebenfalls weder dem Internetangebot , noch der Reisebestätigung entnehmen.Dies wurde mir lediglich nach 3 Anrufen in Ihrem Haus formlos per email bestätigt.

     

     

     

     

     Ich hoffe, dass die oben aufgeführten Mängel bzw. Unklarheiten korrigiert und ggf. ausgeräumt werden und erwarte Ihre Antwort/Reaktion und Korrektur bis spätestens 08.08.2005 bei mir eingehend.

     

     

     Die mir bereits entstandenen Kosten , abgesehen von Telefon und Fahrtkosten

     Betragen:

     Rechtsberatung Verbraucherzentrale Gütersloh 6,00 Euro (ohne Fahrtkosten)Einschreiben RS  Deutsche Post   4,40 Euro

     Ich erwarte im Rahmen des Kundenservices eine Kostenerstattung Ihrerseits

     

     

     

     Mit freundlichem Gruß

    Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1123232570000

    Hallo,

    bei solchen Problemen, die schon vor der Reise vorhanden sind, würde ich diese Angelegenheit einem Rechtsanwalt mit entsprechender Erfahrung im Reiserecht (bei vorhandener Reiserechtschutz) übergeben.

    Dieser hat meist mehr Chancen als ein "kleiner Einzelkunde".

    Gruß

    Karl-Heinz

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1123235933000

    Grundsätzlich bedarf es hier keines Rechtsanswaltes:

    Weicht eine Buchungsbestätigung von der gebuchten Leistung ab, so handelt es sich um ein neues Angebot, das vom Kunden angenommen oder abgelehnt werden kann. Wichtig ist die Beweisführung: Daten/Buchung im Internet - erhaltene Buchungsbestätigung.

    Problematisch sehe ich, wenn bereits im Internet eine nicht exakte Beschreibung war, diese dann nachzuverlangen. Denn rechtlich gesehen, hat man durch die Bestellung den Willen kundgetan, zu den bekannten Bedingungen und Fakten buchen zu wollen.

    Was in diesem Fall etwas erschwerend erscheint, ist die Tatsache, dass du ja im Grunde willens bist zu reisen, nur noch Details bestätigt haben möchtest. Inwieweit man dann noch kostenfrei zurück treten kann, mag vielleicht fraglich sein.

    Aber ich würde folgendes machen: Ein Schreiben schicken: ...ich habe folgendes laut meinem Ausdruck im Internet gebucht:... Sie haben davon abweichend bestätigt und trotz zahlreicher Telefonate und Mails bis heute diese von mir ursprünglich getätigte Buchung immer noch nicht bestätigt. Da zwischen meiner Buchung und heute ... Tage vergangen sind, betrachte ich den Vertrag als nicht zustande gekommen. Sie konnten ja bis heute keine den Vertragsgrundlagen entsprechende Bestätigung aushändigen....

    Aber ich kann natürlich nur wieder mal Theoretisieren, da ich nicht alle Schriftstücke vorliegen habe.

    Gruß

    Peter

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