• bibikommt
    Dabei seit: 1128902400000
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    geschrieben 1622667738682

    Hallo zusammen,

    wir wollten tatsächlich ausnahmsweise einmal in Deutschland Urlaub machen.

    Gebucht haben wir eine Ferienwohnung an der Nordseeküste, wie dort des Öfteren üblich über einen Vermietungsservice und nicht direkt über den Eigentümer.

    Buchung: Donnerstag vor Pfingsten mit sofortiger Zahlung der gesamten Summe, da ja relativ kurzfristig gebucht.

    Anreise: Sonntag 6.6.

    Heute Nachmittag (2.6.) informiert mich der Vermieter telefonisch, dass die Wohnung nicht zur Verfügung steht, da die Heizung renoviert werden müsse ....

    Alternativ kann er mir was im Obergeschoß des Hauses anbieten, sonst eher wenig bis nix, er findet dann noch eine Wohnung, die aber wirklich in einer ganz anderen Ecke des Ortes liegt.

    Das Problem sei, dass ich eine Spülmaschine und die Gelegenheit draußen zu sitzen haben möchte.

    Alle Wohnungen sind deutlich teurer, als die von uns gebuchte und in deutlich älterem Zustand (nett formuliert)

    Ich weiß natürlich, dass jetzt jeder weg möchte, der kann und sich auch ein Vermietungsservice keine Wohnung für mich aus den Rippen schneiden kann. Würde ich stornieren lägen meine Stornogebühren jedoch bei 100 % und es würde der Zeitpunkt des Eingangs per Einschreiben zählen. War mir egal, wir haben eine Reiserücktrittversicherung .... Aber der Vermieter kann das einfach so machen?

    Der Fall, dass der Vermieter zurücktritt, wird in den Buchungsbedingungen gar nicht aufgeführt ......... gibt es da allgemein gültige Regeln?

    Hätten wir nicht einen Strandkorb vorab gebucht, den man leider nicht stornieren kann, hätte ich einfach die Rückzahlung verlangt und mir einen anderen Ort gesucht.

    Ich weiß, ist einfach dumm gelaufen, es gibt Schlimmeres.

    Mich erstaunt aber die Abwicklung ..... ist halt so, Wohnung nicht verfügbar .... hat der Mieter keine Rechte?

    So ein klitzekleines Entgegenkommen, wie etwa wir berechnen Bettwäsche und Handtücher nicht oder irgend sowas hätten mich schon friedlicher gestimmt, aber 2 neue Angebote über die infrage kommenden Wohnungen mit der Bermerkung „entscheiden sie sich lieber schnell, die Luft wird immer dünner“ und sagen sie Bescheid welches sie annehmen .....

    Ich möchte einfach für evtl. Fewo Buchungen in der Zukunft wissen, wo ich drauf hätte achten sollen. Ich habe die Bedingungen gelesen und nicht im Traum dran gedacht, mir Gedanken zu machen, was ist, wenn der Vermieter absagt.

    Am liebsten würde ich jetzt schnell einen Flug in die Sonne buchen, aber mein Mann ist erst 1 x geimpft und mein Beruf im Gesundheitswesen rät mir noch zur Vorsicht .... wird also nicht gemacht.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1622669403877

    Um es kurz zu machen:

    Du kannst vom Vertrag zurücktreten und hast Anspruch auf die Erstattung des gesamten Reisepreises, die gebuchte Wohnung kann nicht zur Verfügung gestellt werden = Vertrag nicht erfüllt.

    Solche Ereignisse sind unvermeidlich - achte ggf. auf das Baujahr der Anlage.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
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    geschrieben 1622706326840 , zuletzt editiert von Kourion

    @bibikommt

    Nur eine Frage.... du erwähnst eine Reisserücktrittsversicherung, wenn's um eine Stornierung deinerseits ginge.

    Du weißt, dass die RRV nur in gewissen Fällen greift ? Bei unvorhersehbarer Krankheit / Arbeitslosigkeit u. ä.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1622708433230

    Ich lese das so: Im Falle ihres Rücktritts ist sie versichert, aber was geschieht im Falle einer Stornierung durch den Vermieter?

    Wie gesagt - über die Absage und das Verlangen der Erstattung hinaus sehe ich keinen rechtlichen Spielraum, auch nicht für die Kosten des Standkorbs.

    Üblicher Hinweis: AGB lesen vor der Buchung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • bibikommt
    Dabei seit: 1128902400000
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    geschrieben 1622713139096

    @ kourion

    Ich wollte meine RRV für diesen Fall nicht in Anspruch nehmen, sondern wissen, ob Vermieter sich nicht auch absichern müssen, wie ich es ja auch muss bzw. zum eigenen Schutz mache.

    @ von schmeling

    genauso habe ich es gemeint

    AGB‘s habe ich gelesen, aber erst jetzt gemerkt, dass nur Rechte und Pflichten des Mieters drin stehen und nix über den Vermieter.... also auch bemerken was fehlt, hilft weiter.

    Gebäudealter wird leider nicht genannt, Wohnung sah top renoviert aus ....

    Wir haben uns auf die sofortige Rückzahlung geeinigt und machen jetzt ganz was anderes, den Strandkorb gebe ich zur Not über soziale Netzwerke weiter, ansonsten wird es uns nicht umbringen.

    Ich fand es nur irgendwie ungerecht, dass es für den Vermieter höhere Gewalt ist, im umgekehrten Fall bei meiner kaputten Heizung wäre es das aber nicht.

    Ich wollte jetzt auch keinen Gewinn daraus schlagen und eine Entschädigungssumme rausschlagen, jeder im Tourismus hat eine schwere Zeit hinter sich und ich gönne jedem jetzt gute Geschäfte. Kundenfreundlichkeit scheint aber in Deutschland jetzt nicht so sehr ausgeprägt zu sein und ich musste mich schon umstellen, dass im Ausland selbstverständliche Sachen bei uns Extras sind.

    Danke für eure Ratschläge. Wir haben den Fall für uns abgeschlossen und können nach der ersten Enttäuschung damit leben.

    Einen schönen sonnigen Feiertag noch und danke, dass ihr immer parat steht.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1622723313474

    Natürlich ist der Vermieter auch abgesichert - das nützt dir ja aber in dem Fall nichts.

    Wenn die Wohnung nicht zur Verfügung steht und die Alternativen nicht passen gibt´s das Geld zurück. Die Verpflichtung des Vermieters ist die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zu überlassen - nicht mehr aber eben auch nicht weniger.

    Ich hatte nicht den Eindruck, dass du was schinden wolltest, deine Erkundigungen sind ja durchaus berechtigt.

    Wie und mit welcher Versicherung der Vermieter schließlich den Ausfall wegen der defekten Heizung regelt betrifft dich nicht.

    Wichtig ist, dass du zeitnah deine Reisekosten erstattet bekommst. Eine so umfassende Anspruchsregelung wie bei Pauschalreisen gibt es für FeWo Mieter leider nicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Silvia L
    Dabei seit: 1141084800000
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    geschrieben 1622731185062

    Seltsamerweise habe ich schon öfters davon gehört, dass Ferienwohnungen vom Vermieter kurzfristig wegen kaputter Heizung oder Wasserschaden storniert werden. Ein Schelm der böses dabei denkt.

    Im Juni braucht man ja nicht unbedingt eine Heizung und wenn es dem Vermieter so kurzfristig einfällt, dass die Heizung renoviert werden muss, kann es ja wohl kein Komplettaustausch der Heizung sein, denn das hätte er ja früher wissen müssen.

    Habt Ihr dem Vermieter mal vorgeschlagen die Wohnung ohne funktionierende Heizung zu mieten?

  • Mühlengeist
    Dabei seit: 1103760000000
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    geschrieben 1622734063219

    @SilviaL: Ohne Heizung heißt im Regelfall auch ohne Warmwasser, und das ist nicht wirklich prickelnd.

  • Silvia L
    Dabei seit: 1141084800000
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    geschrieben 1622743396892

    Ja da hast Du natürlich recht. Aber oft wird das Wasser auch mit einem Durchlauferhitzer erhitzt, gerade in älteren Häusern mit Zentralheizung.

  • bibikommt
    Dabei seit: 1128902400000
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    geschrieben 1622754124601

    @ Silvia

    Nö, hab ich nicht. Auch im Juni kann es an der Küste ziemlich frisch sein ..... Ganz kurz habe ich deinenGedanken geteilt, da sowohl vor wie auch nach unserer Buchung eine Lücke war. Allerdings hat man uns angeboten die Terrasse der Wohnung zu nutzen, da die Wohnung gesperrt wäre ..... mit dem Frühstück nach unten und einmal ums Haus rum, war aber auch wieder nix für mich. Deshalb glaube ich das jetzt einfach mal.

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