@Peter
... wobei die "Schlichtungsstelle-Mobilität.org" immer wieder darauf hinweist, daß sie bei Pauschalreisen nicht zuständig wäre.
"Wichtig: Wenn Sie Ihre Reise über einen Reiseveranstalter und/oder gleichzeitig eine Unterkunft oder eine andere Leistung (z.B. Transfer) dazugebucht haben, handelt es sich wahrscheinlich um eine Pauschalreise. Diese Fälle kann die Schlichtungsstelle Mobilität leider nicht bearbeiten, da hier das Reiserecht gilt. Bitte wenden Sie sich an den Reiseveranstalter und/oder eine Verbraucherzentrale in der Nähe."
Da man das nicht so einfach trennen kann, schließlich gilt die
EU261/2004 auch für Flüge bei Pauschalreisen, ist die Aussage
dort zumindest nicht komplett. Aber in diesen Fällen bleibt ja (für
deutsche Kunden) noch das Luftfahrtbundesamt als Ansprechpartner: www.lba.de