• gummiadler
    Dabei seit: 1143504000000
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    geschrieben 1158834832000

    hallo,

    wir haben im juli bei gulet einen kos urlaub gebucht.

    dabei war die rückreise für 9.10. abflug ca.21.00 uhr mit ankunft 22.55 Uhr in linz festgelegt.

    heute(4 tage vor abflug) bekam ich einen anruf vom reisebüro, daß unser rückflug auf abflug 13.00 uhr und ankunft nicht in salzburg sondern in linz( von wo wir mit dem bus nach linz gebracht werden) geändert wurde.

    ich habe dem reisebüro mitgeteilt(unser betreuer war ebenso verärgert wie wir über diese änderung), dass ich die reise unter vorbehalt antrete, da ich aber fast einen urlaubstag verliere und dann auch noch die umstände mit der busfahrt habe, reisekosten rückverlangen werden.

    wie seht ihr die sache, was kann ich rückfordern und müssten den reiseveranstaltern gegen dsolche praktiken nicht ein riegel vorgeschoben werden.

    gruß

    robert

    Faulheit ist die Kunst, sich auszuruhen, bevor man müde wird !!
  • Heiko Müller
    Dabei seit: 1074384000000
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    geschrieben 1158835312000

    Hallo,

    also was Du schonmal nicht rückfordern kannst ist die geänderte Flugzeit denn wie bereits 1000x hier beschrieben wurde, gilt der An- und Abreisetag nicht als Urlaubstag. Wenn Du also also ursprünglich 2.55 Uhr losfliegen solltest und jetzt bereits 13 Uhr losfliegst wirst Du nix erwarten können da dies nicht mehr zum urlaub zählt. Das einzige was ich mir vorstellen kann wo wo man ggf. Forderungen stellen könnte wäre dann wenn man durch den geänderten Zielflughafen wirtschaftlichen Schaden erleidet...also z.B. die Fahrt an den Heimatort selbst organisieren muß oder eine derartige Zeitverschiebung eintritt das man ggf. seine Arbeit nicht rechtzeitig aufhnemen kann etc. Da ihr aber eher wieder zurück seit und euch der Veranstalter mit dem Bus nach Salzburg bringt glaube ich vergiss es einfach.

    Gruß

    "Selbst der kleinste vermag den Lauf des Schicksals zu verändern" Galadriel Herrin von Lothlorién
  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1158837104000

    Das ist ganz klar ein Fall für Entschädigung, weil der Flug STORNIERT = Annuliert wurde ( anderer Flughafen)......herzlichen Glückwunsch Du bekommst richtig Kohle schaust Du hier bei "Nichtberförderung":

    Nichtbeförderung bzw. annulierter Flug

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Heiko Müller
    Dabei seit: 1074384000000
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    geschrieben 1158838206000

    @ Thorben...

    dann aber nur für den Flug gell...für die Zeitverschiebung gibts nix sehe ich das richtig ?

    Wobei wenn ich mir die Verordnung so durchlese mir die Zweifel kommen inwiefern diese gültig ist wenn die Änderung deutlich vor Abflug bekannt ist...bezieht sich die Verordnung ja ausdrücklich darauf wenn man 45 Minuten vor Abflug erscheint und dann der Flug annuliert, die Beförderung verweigert wird. bzw. Verspätung auftritt, nicht jedoch wenn das Flugziel geändert wird. Dies ist doch eher eine Änderung des Reisevertrages würd ich mal eher sagen...

    Gruß

    "Selbst der kleinste vermag den Lauf des Schicksals zu verändern" Galadriel Herrin von Lothlorién
  • gummiadler
    Dabei seit: 1143504000000
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    geschrieben 1158841487000

    hallo nochmals.

    ich habe soeben mit der konsumenteninformation, sowie mit einem anwalt meiner rechtsschutzversicherung gesprochen und folgendes hören müssen.

    die chance etwas zurück zu bekommen = 0, in worten null

    begründung: ich wurde so rechtzeitig verständigt, dass ich ohne weiteres stornieren ätte können.

    da ich diese vertragsänderung(wenn auch mit vorbehalt) angenommen habe, gibts keine entschädigung.

    mir gehts absolut nicht um die entschädigung, ich finde nur sch.... wie einfach es sich die reiseveranstalter machen können.

    DANKE GULET..... jetzt weiß ich, bei wem ich nicht mehr buche.

    gruß

    robert

    Faulheit ist die Kunst, sich auszuruhen, bevor man müde wird !!
  • mosaik
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    geschrieben 1158842946000

    Thorben hat völlig mit seiner Meinung recht. Hier handelt es sich um einen anderen Flug und somit ist der ursprünglich gebuchte annulliert worden.

    Aber eine Kleinigkeit hat er leider übesehen: wird der Flug 14 Tage vorher annulliert - geändert, so gibt es KEINE Entschädigung. Es geht um den Flug! nicht um die Pauschalreise als solches.

    Was aber bisher nicht erwähnt wurde, ist, dass man den Rückflug nach Linz nicht hinnehmen muss. Denn dabei handelt es sich um einen Reisemangel, da der geschlossene Reisevertrag einseitig geändert wurde.

    Das heißt, dem Kunden steht eine Preisminderung von 5 bis 10 Prozent von einem Reisetag zu. Plus der Bustransfer Linz - Salzburg.

    Aber, und das macht solche Angelegenheiten wirklich nicht einfacher, kann ein Richter zur Meinung kommen, dass Linz - Salzburg (ca. 100 km) ZUMUTBAR sind (so gelesen in einigen deutschen Urteilen...).

    Das Thema "Urlaubstag" - Stundenklauerei - hatten wir ja schon zig Mal hier. Immer wieder mein gut gemeinter Rat: vergesst den ersten und letzten Tag und freut Euch auf die Tage dazwischen. So ist es eben im Zeitalter des modernen Massentourismus...

    Gruß

    Peter

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1158843025000

    @'gummiadler' sagte:

    hallo,

    wir haben im juli bei gulet einen kos urlaub gebucht.

    dabei war die rückreise für 9.10. abflug ca.21.00 uhr mit ankunft 22.55 Uhr in linz festgelegt.

    heute(4 tage vor abflug) bekam ich einen anruf vom reisebüro, daß unser rückflug auf abflug 13.00 uhr und ankunft nicht in salzburg sondern in linz( von wo wir mit dem bus nach linz gebracht werden) geändert wurde.

    ich habe dem reisebüro mitgeteilt(unser betreuer war ebenso verärgert wie wir über diese änderung), dass ich die reise unter vorbehalt antrete, da ich aber fast einen urlaubstag verliere und dann auch noch die umstände mit der busfahrt habe, reisekosten rückverlangen werden.

    wie seht ihr die sache, was kann ich rückfordern und müssten den reiseveranstaltern gegen dsolche praktiken nicht ein riegel vorgeschoben werden.

    gruß

    robert

    Ja dass ist jetzt die Frage sind es 14 Tage oder nicht....

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  • Marmaris3
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    geschrieben 1158847858000

    Hallo Thorben-Hendrik

    vor dem Rückflug sind es 18 Tage. Das Problem wird nur sein etwas anderes in den 4 Tagen bis zum Hinflug zu bekommen.

    VG Jürgen

    Wer rechts- oder linksschreibfehler findet, darf sie gerne behalten!
  • gummiadler
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    geschrieben 1158851531000

    hallo,

    eines bin ich mir sicher..................gulet weiß das sicher schon länger. die geben das nur so spät an den konsumenten weiter, damit dem nichts anderes übrig bleibt als es hinzunehmen.

    wer storniert schon 3 tage vor urlaubsbeginn. und umbuchen ist in dieser zeit absolut nicht mehr möglich.

    ich denke, dass der gestzgeber aufgefordert ist, hier einen riegel vorzuschieben.

    nur..........mosaik hats schon richtig gesagt.........wir lassen uns dadurch die restlichen urlaubstage sicher nicht vermiesen.

    gruß

    robert

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  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1158852341000

    Bist du der Bruder von Gummiadler/ Robert?

    Oder woher weißt du das :shock1: :question:

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