Flug gecancelt, wodurch Sitzplatzbuchung auf Anschlussflug hinfällig wurde

  • vonGallenstein
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    geschrieben 1674291974681 , zuletzt editiert von vonGallenstein

    Moin Gemeinde,

    bei meinem mit Meilen gebuchten Business-Class-Flug Anfang Juli 2022 von Frankfurt über Zürich nach Singapur habe ich mir für rund 250 Euro auf dem Leg ZRH-SIN einen "Thron"-Sitz hinzugebucht. Weil aber Lufthansa an diesem Tag (wie an vielen anderen in diesem Zeitraum aufgrund Personalmangels) alle infrage kommenden Zubringerflüge von FRA nach ZRH gecancelt und mich auf ihre eigene legendäre Pseudo-Business nonstop von FRA nach SIN umgebucht hat, bin ich nicht in den Genuss des "Throns" gekommen.

    Nachdem mein Vortrag bei Lufthansa mit der Bitte um Erstattung der rund 250 Euro (wie leider schon aus anderen Fällen gewohnt) ins Leere gelaufen ist, stelle ich mir – und nun auch den geschätzten Mitforisten – die Frage, ob ich in diesem Falle womöglich den falschen Baum angebellt habe und mich an Swiss hätte wenden müssen beziehungsweise noch wenden muss?

    Vielen Dank im Voraus für jeglichen Input!

    Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1674292883885

    Ich nehme an, dass ursprünglich Swiss das durchführende LFU war? Demnach wäre das die richtige Adresse für deinen Anspruch auf Erstattung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonGallenstein
    Dabei seit: 1501106511309
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    geschrieben 1674293281960

    @vonschmeling

    Die Krux mit den unvollständigen Infos (im Bemühen um eine kurze Darstellung) hat mich jetzt auch erwischt. Sorry dafür!

    Gebucht habe ich den Flug bei Lufthansa – mithin das durchführende LFU, korrekt?

    Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1674398499798

    Demnach erging die Bezahlung der Leistung an LH und wurde von dieser nicht erbracht.

    Mein Tipp: Versuch es über die SÖP, soweit ich das beurteilen kann ist LH auf Erstattung in Anspruch zu nehmen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • _aqua_sports_
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    Verwarnt
    geschrieben 1674401164733 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Nicht vergessen solltest du ggf. die insgesamt bis zu zwei Ansprüche gemäß EU 261: Annullierung, sofern anwendbar und die Herabstufung. Mit irgend welchen Differenzbeträgen muss man sich nämlich nicht abfinden. Also entsprechende Kreuze setzen.

    Viel Glück!

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