• LockenCop
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    geschrieben 1255981345000

    Hallo zusammen,

    ich habe mitte August eine Reise nach Mexico gebucht. Hinflug SOLLTE am 02.12. mit Air Berlin von Düsseldorf nach Cancun gehen, zurück am 20.12.

    Nachdem ich nun einen Sitzplatz reservieren wollte, habe ich auf der Air Berlin Page gesehen, dass der Hinflug gar nicht mehr angeboten wird. Die Flugstreichung wurde mir am Telefon durch Air Berlin bestätigt.

    Bei dem Reiseveranstalter nachgefragt, bekam ich nur die Antwort, dass ich lediglich bei dem Internetreisebüro des veranstalters angerufen hätte und man mir dort keine Auskunft erteilen konnte, was wie wann und warum.

    Nicht nur, dass ich bislang keine Informationen über den RV bekommen hätte, sagte mir die Dame im Reisebüro nun, dass der RVnoch die Hand über die ganze Sache hält und nur vage Auskünfte gebe.

    Lange Rede kurzer Sinn: der RV wird uns, nach Auskunft des Reisebüros nach Rücksprache mit dem RV, wahrscheinlich eine verkürzte Reise vom 29.11. (16 Tage) oder ab dem 06.12. !! anbieten.

    Wir sind 4 Pesonen und da ist es etwas schwieriger 4 Wochen vor Reisebginn die Urlaubsplanung zu ändern.

    Laut Homepage des RV wären noch Flüge am 1.12 verfügbar (für andere Hotels)..Laut RV selbst wohl nicht.

    Hat man die Möglichkeit auf diesen Flug zu bestehen ?

    Das gebuchte Hotel wird komischerweise gar nicht mehr angeboten, dafür jedoch andere der gleichen Kette mit Abflug am 1.12. und natürlich etwas teurer..

    Kann man die differenz einfordern?

    Wer kann mir helfen ???? :disappointed:

    Ich weiß, ist etwas kompliziert, aber bin doch etwas hilf-und ratlos :(

  • CaptainJarek
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    geschrieben 1255983183000

    Antwort auf die 1. Frage: Nein!

    Antwort auf die 2. Frage: Nein!

    Am elegantesten wirst Du es lösen können, wenn Du kostenfrei stornierst ( + beim RV ggf. weitergehende Ansprüche anmeldest ) und einfach die andere Reise von Deinem Reisebüro einbuchen läßt.

    Viele Grüße.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • LockenCop
    Dabei seit: 1187654400000
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    geschrieben 1255992873000

    danke dir für die antwort !

    was verstehst du denn unter weitergehende ansprüche ? mein persönlicher weitergehender anspruch wäre, wie in frage 2 schon erwähnt, dass ich die etwas teurere reise dafür bekomme.. den differenzbetrag von ca. 100 € fänd ich persönlich als entschädigung schon nicht übel..

    aber da ich bislang noch keine erfahrungen mit solchen umständen hab sammeln können, weiß ich nicht, was oder wieviel man einfordern kann...

  • wukovits
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    geschrieben 1256037580000

    Hallo

    Angesichts der Tatsache, das Du unter Zeitdruck stehst wirst Du um einen Anwalt wahrscheinlich nicht herumkommen. Oft reicht es aus - war bei mir 1999 der Fall - wenn der Anwalt dem Veranstalter einen Brief schreibt, und plötzlich liegt ein angemessenes Angebot am Tisch.

    Gruß

    Karl 

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