• holidayer8184
    Dabei seit: 1393286400000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1408524499000

    Hallo,

    Wir haben hier über Neckerman  eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Die Reise  sollte 10 Tage dauern.

    Bereits ca 2 Wochen vor Antritt der Reise, erfolgte durch den Reiseveranstalter telefonisch Rücksprache mit uns, dass es beim Rückflug Probleme seitens der Airline  gibt und ob wir damit einverstanden wären, einen Tag später zurückzufliegen. Die Kosten würde der Reiseveranstalter übernehmen.

    Wir stimmten zu.

    Dann am Rückflugtag warteten wir - nach dem check-in procedere- pünktlich am zum Abflug ausgewiesenen Gate.

    Als sich das Boarding (Abflug sollte 20:15 sein) immer mehr verspätete wurden die Passagiere informiert, dass der Flug wohlmöglich gestrichen wurde und sie sich für weiter Informationen beim Büro der Airline melden sollten .

    Nach langem hin und her am Büro der Airline angekommen hieß es dann, dass der Flug aufgrund eines TECHNISCHEN DEFEKTES gestrichen wurde und erst am darauf folgenden Tag um die selbe Uhrzeit nachgeholt werden würde. Also genmau 24h später. 

    Dies wäre uns  aufgrund Privater Verpflichtungen aber zu spät geworden.

    Außerdem machten sich bedenken breit, dass auch dieser Flug wieder nicht stattfinden würde, da ja bereits im Vorfeld vor Reiseantritt eine Verschiebung stattgefunden hat.

    Darum wurde auf eigene Kosten am frühen Morgen des nächsten Tages ein Rückflug mit einer anderen Airline durchgeführt.Unterkunft für eine Nacht wurde von der Airline bezahlt.

    Nun stünden uns doch  jeweils 250€ (nach EU-Fluggastverordnung) als Entschädigung zu, oder?! Wir möchten zumindest das Geld für den Rückflug den wir ja selbst gezahlt haben, wieder zurück haben.

    Ein Beschwerdeformular mit Antrag auf Entschädigung  wurde aber bereits von der Airline mit der Begründung abgelehnt, dass ein Technischer Defekt unter dem Punkt „Außergewöhnlicher Umstand" fällt und die Airline dafür nicht haftbar gemacht werden kann. Außerdem sollten wir uns an den Reiseveranstalter wenden um eine Entschädigung zu erhalten. Von diesem erhielten wir jedoch leider keinerlei Unterstützung bzw informationen. Im Gegenteil, unsere Mails  bleiben unbeantwortet!

    Wie könnten wir nun weiter vorgehen?

    Haben schon im Internet gesucht und BGH Urteile gefunden, in denen ein Technischer Defekt NICHT als "Außergwöhnlicher Umstand" zu werten ist. Bei der Airline handelt es sich jedoch um eine spanische Airline. Inwieweit greift hier ein BGH Urteil?

    Die Airline  verweist auf den Reiseveranstalter  um Forderungen geltend zu machen. Inwiefern ist denn der Reiseferanstalter verantwortlich?

     Bin über über Hilfestellung sehr dankbar!!!

    Grüße!

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1408526655000

    ...nutze doch bitte den extra dafür oben fixierten Thread zur Thematik um Dich entsprechend zu informieren. Die Übersichtlichkeit dankt es.

  • sparklingonline
    Dabei seit: 1406246400000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1408530511000

    rechtsschutzversicherung fragen, deckungsschutz zusagen lassen, schadensnummer notieren, kleine chronologie schreiben und belege (tickets, boardingpässe, quittungen, zeugen) sammeln, reiserechtsanwalt beauftragen. je nachdem welcher kollege das dann ist, gibts ein kurzes anschreiben an die airline, kurze frist, dann klage. gesamtverfahrensdauer bis zur auszahlung der entschädigung und der rechtsverfolgungskosten hängt ein wenig von der airline ab. air berlin zb hat eine clearingstelle, die recht flott arbeiten kann, air france wiederum ist etwas langsamer und bietet vorgerichtlich gerne noch vergleiche an (machen sie aber eigtl alle), condor kämpft gern mal ausgiebig usw., jedenfalls nach meiner unmassgeblichen erfahrung

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1408533722000

    ...der richtige Thread wird doch bereits genutzt, machen wir also hier wieder zu.

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!