Hallo,
Wir haben hier über Neckerman eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Die Reise sollte 10 Tage dauern.
Bereits ca 2 Wochen vor Antritt der Reise, erfolgte durch den Reiseveranstalter telefonisch Rücksprache mit uns, dass es beim Rückflug Probleme seitens der Airline gibt und ob wir damit einverstanden wären, einen Tag später zurückzufliegen. Die Kosten würde der Reiseveranstalter übernehmen.
Wir stimmten zu.
Dann am Rückflugtag warteten wir - nach dem check-in procedere- pünktlich am zum Abflug ausgewiesenen Gate.
Als sich das Boarding (Abflug sollte 20:15 sein) immer mehr verspätete wurden die Passagiere informiert, dass der Flug wohlmöglich gestrichen wurde und sie sich für weiter Informationen beim Büro der Airline melden sollten .
Nach langem hin und her am Büro der Airline angekommen hieß es dann, dass der Flug aufgrund eines TECHNISCHEN DEFEKTES gestrichen wurde und erst am darauf folgenden Tag um die selbe Uhrzeit nachgeholt werden würde. Also genmau 24h später.
Dies wäre uns aufgrund Privater Verpflichtungen aber zu spät geworden.
Außerdem machten sich bedenken breit, dass auch dieser Flug wieder nicht stattfinden würde, da ja bereits im Vorfeld vor Reiseantritt eine Verschiebung stattgefunden hat.
Darum wurde auf eigene Kosten am frühen Morgen des nächsten Tages ein Rückflug mit einer anderen Airline durchgeführt.Unterkunft für eine Nacht wurde von der Airline bezahlt.
Nun stünden uns doch jeweils 250€ (nach EU-Fluggastverordnung) als Entschädigung zu, oder?! Wir möchten zumindest das Geld für den Rückflug den wir ja selbst gezahlt haben, wieder zurück haben.
Ein Beschwerdeformular mit Antrag auf Entschädigung wurde aber bereits von der Airline mit der Begründung abgelehnt, dass ein Technischer Defekt unter dem Punkt „Außergewöhnlicher Umstand" fällt und die Airline dafür nicht haftbar gemacht werden kann. Außerdem sollten wir uns an den Reiseveranstalter wenden um eine Entschädigung zu erhalten. Von diesem erhielten wir jedoch leider keinerlei Unterstützung bzw informationen. Im Gegenteil, unsere Mails bleiben unbeantwortet!
Wie könnten wir nun weiter vorgehen?
Haben schon im Internet gesucht und BGH Urteile gefunden, in denen ein Technischer Defekt NICHT als "Außergwöhnlicher Umstand" zu werten ist. Bei der Airline handelt es sich jedoch um eine spanische Airline. Inwieweit greift hier ein BGH Urteil?
Die Airline verweist auf den Reiseveranstalter um Forderungen geltend zu machen. Inwiefern ist denn der Reiseferanstalter verantwortlich?
Bin über über Hilfestellung sehr dankbar!!!
Grüße!