• joergwtal
    Dabei seit: 1270425600000
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    geschrieben 1409767657000

    hallo ,

    wir zu 6 eine bucher reise nach ägypten gebucht.

    wir sind am 16.8 mit sun express ab köln geflogen

    beim rückflug am 30.8 waren nur 5 plätze reserviert

    da der flieger ausgebucht war musste meine bekannte die nicht in der flugliste stand zurück bleiben.

    erst 2 tage später konnte sie zurück fliegen, sie hat zwar hotel etc alles in der zeit gehabt aber sie hat viel angst alleine gehabt.

    bei bucher sagen sie leider nur das man schriftlich sich beschweren kann.

    was meint ihr:

    was soll man reinschreiben?

    wieviel % sollen wir einklagen?

    bringt es überhaupt was ?

    danke für eure rückmeldung

  • vonschmeling
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    geschrieben 1409772291000

    Auch wenn es aus dem Threadtitel nicht gleich ersichtlich ist: Die Thematik wird im oben festgetackerten Strang behandelt.

    Daher in aller Kürze:

    Deine Freundin hat Anspruch auf 600 € Entschädigung gem. VO(EG)261/2004.

    Diese kann sie mit einem formlosen Anschreiben direkt bei der Airline einfordern, ich nehme an es handelte sich um die XG, die haben ein Büro in FRA und du kannst die Beschwerde in deutscher Sprache verfassen.

    Es reichen Angaben zur Person, Reisedatum und Flugnummer, auf alles andere hat die Airline im Rahmen ihrer Flugdatenerfassung sowieso mühelos Zugriff.

    Alles weitere empfehle ich dir in besagtem Thread zu theamatisieren, da kannst du deinen Beitrag auch einfach noch einmal einstellen, in diesem Fall ist dagegen nichts einzuwenden.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1409773857000

    Ich bitte auch darum ;)

    Im obigen Thread darf dann gerne der Anspruch auf Entschädigung und die Vorgehensweise besprochen werden.

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