Eine RRV (egal, ob nur für eine Reise oder Jahresversicherung) gilt auch für einzeln gebuchte Flüge, Hotels etc. Wichtig ist nur, dass die Versicherungssumme hoch genug ist.
Die versicherten Gründe für eine Stornierung werden immer umfangreicher, so zählen bei vielen Versicherern inzwischen auch Arbeitsplatzwechsel etc. dazu. Wegen Details bitte immer ins Kleingedruckte der Vers.-AGB schauen. Streiks gehören aber definitiv NICHT dazu.
Wenn Du den Preisvorteil von individuell gebuchten Flügen/Hotels genießen willst, musst Du das Risiko, dass Du wegen eines Streiks gar nicht erst zum Hotel kommst, selbst tragen (den Flugpreis bekommst Du bei Ausfall wg Streik zurück; auf den Hotelkosten bleibst Du sitzen, weil das Hotel Dir das zimmer ja zur Verfügung gestellt hätte).
Bei einer Pauschalreise trägt der Veranstalter dieses Risiko. Wenn Du wegen Streik gar nicht reisen kannst, bekommst Du den kompletten Reisepreis zurück; wenn Du später am Ziel ankommst, bekommst du eine Reisepreisminderung.