• jaykayham
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    geschrieben 1528052156102

    Hallo,

    der Hinflug in den Urlaub startete mit einer Verspätung von fast 24 Stunden und damit war natürlich auch die gebuchte Rundreise hin; nach 2 Tagen wurde dann einfach an die bereits vorgereiste Reisegruppe "angeschlossen" und die Programmhöhepunkte der ersten Tage übersprungen.

    Dadurch wurde nicht nur die Reise verkürzt, sondern die erste Übernachtung im Zielgebiet hinfällig, als auch sämtliche bezahlte Eintritte und Rundführungen (Paketpreis).

    Nun die Gretchenfrage: gibt es Entschädigung z.B. für die erste nicht genutzte Nacht im Hotel? Und wie sieht es mit dem Ausflugspaket aus? Hatte jemand von Euch bereits damit in der Vergangenheit zu kämpfen?!

    Vielen Dank!

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • HC-Mitglied2162603
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    gesperrt
    geschrieben 1528060009860

    wurde flug und rundreise als eine reise gebucht ? oder hast du den flug anderweitig und unabhaengig von der rundreise gebucht ?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1528147526857

    Falls ein pauschales Arrangement mit Flug und Rundreise gebucht wurde kann auch der Veranstalter in Anspruch genommen werden (z.B. für versäumte Übernachtung, Erstattung der nutzlos aufgewendeten Auslagen).

    Zudem solltest du ja Ansprüche gem. VO(EG)261/04 haben.

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  • jaykayham
    Dabei seit: 1093478400000
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    geschrieben 1529308391256

    @vonschmeling sagte:

    Falls ein pauschales Arrangement mit Flug und Rundreise gebucht wurde kann auch der Veranstalter in Anspruch genommen werden (z.B. für versäumte Übernachtung, Erstattung der nutzlos aufgewendeten Auslagen).

    Zudem solltest du ja Ansprüche gem. VO(EG)261/04 haben.

    Hallo,

    es war wie eine Pauschalreise (inkl. Flug, Rundreise, Hotel etc.) gebucht...

    Ich habe nun eine Antwort vom RV bekommen, dass ich KEINEN Anspruch habe - ich sollte die Fluggesellschaft zur Ausgleichszahlung zwingen. Erst wenn die Airline sich weigern würde zu zahlen (z.B. wegen Höherer Gewalt) könnte ich meine Rechte der Airline gegen den RV ABTRETEN, der dann die Entschädigung lt. Frankfurter Tabelle zahlt. Damit würde ich aber alle Ansprüche auf Entschädigung nach EU-Verordnung gegen die Airline verlieren (z.B. bei einer Klage).

    Nun habe ich bei der Verbraucherzentrale nachgeforscht und die schreiben:

    "Die Minderung des Reisepreises oder Schadenersatz vom Reiseveranstalter können Urlauber nicht zusätzlich zu einer Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft gemäß der Verordnung (EG) 261/2004 verlangen. Vielmehr kann der Betrag, den die Airline gewährt, auf den Anspruch auf Schadenersatz oder Minderung gegen den Reiseveranstalter angerechnet werden."

    https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-in-auto-zug-und-flugzeug/aerger-rund-um-den-flug-bei-pauschalreisen-5227

    Was nun? Die Airline will nicht zahlen, beruft sich mündlich auf Höhere Gewalt... Daher könnte ich den Anspruch nach FrankfurterTabelle nehmen - aber trotzdem möchte ich gegen die Airline klagen, was ich bei einer Abtretung der Rechte an den RV nicht mehr machen dürfte... Wie soll ich mich verhalten?

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  • jaykayham
    Dabei seit: 1093478400000
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    geschrieben 1529308391992

    @vonschmeling sagte:

    Falls ein pauschales Arrangement mit Flug und Rundreise gebucht wurde kann auch der Veranstalter in Anspruch genommen werden (z.B. für versäumte Übernachtung, Erstattung der nutzlos aufgewendeten Auslagen).

    Zudem solltest du ja Ansprüche gem. VO(EG)261/04 haben.

    Hallo,

    es war wie eine Pauschalreise (inkl. Flug, Rundreise, Hotel etc.) gebucht...

    Ich habe nun eine Antwort vom RV bekommen, dass ich KEINEN Anspruch habe - ich sollte die Fluggesellschaft zur Ausgleichszahlung zwingen. Erst wenn die Airline sich weigern würde zu zahlen (z.B. wegen Höherer Gewalt) könnte ich meine Rechte der Airline gegen den RV ABTRETEN, der dann die Entschädigung lt. Frankfurter Tabelle zahlt. Damit würde ich aber alle Ansprüche auf Entschädigung nach EU-Verordnung gegen die Airline verlieren (z.B. bei einer Klage).

    Nun habe ich bei der Verbraucherzentrale nachgeforscht und die schreiben:

    "Die Minderung des Reisepreises oder Schadenersatz vom Reiseveranstalter können Urlauber nicht zusätzlich zu einer Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft gemäß der Verordnung (EG) 261/2004 verlangen. Vielmehr kann der Betrag, den die Airline gewährt, auf den Anspruch auf Schadenersatz oder Minderung gegen den Reiseveranstalter angerechnet werden."

    https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-in-auto-zug-und-flugzeug/aerger-rund-um-den-flug-bei-pauschalreisen-5227

    Was nun? Die Airline will nicht zahlen, beruft sich mündlich auf Höhere Gewalt... Daher könnte ich den Anspruch nach FrankfurterTabelle nehmen - aber trotzdem möchte ich gegen die Airline klagen, was ich bei einer Abtretung der Rechte an den RV nicht mehr machen dürfte... Wie soll ich mich verhalten?

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1529309311108

    Wie wahrscheinlich ist es, dass der Vortrag sich durch höhere Gewalt von Verpflichtungen gem. FGVO zu exkulpieren zutrifft?

    Davon abgesehen ist es gem. regelmäßiger Rechtsprechnung nicht in jedem Fall so, dass eine Aufrechnung zwischen RV Entschädigung und den Ansprüchen gegen das Luftverkehrsunternehmen erfolgen muss. Soweit hier erkennbar, sind zwei immaterielle Schäden zu kompensieren, bzw. materielle - nämlich Kosten für nicht nutzbare jedoch bereits bezahlte Leistungen.

    Ich würde die Aussage des Veranstalters hinsichtlich des an ihn zu richtenden Anspruchs anzweifeln.

    Selbstverständlich fällt das Erlittene auch in die Sphäre des Veranstalters.

    Meine Vorgehensweise wäre folgende: Schriftliche Beschwerde mit Berufung auf die VO(EG)261/04 bei der Airline führen, zusätzlich vom Veranstalter die Kosten der nicht genutzten Leistungsbestandteile der Reise zurückfordern.

    An eine Klage brauchst du vorerst nicht zu denken, es gilt erst einmal die vorgerichtlichen Lösungsansätze zu abzuarbeiten.

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