@vonschmeling sagte:
Falls ein pauschales Arrangement mit Flug und Rundreise gebucht wurde kann auch der Veranstalter in Anspruch genommen werden (z.B. für versäumte Übernachtung, Erstattung der nutzlos aufgewendeten Auslagen).
Zudem solltest du ja Ansprüche gem. VO(EG)261/04 haben.
Hallo,
es war wie eine Pauschalreise (inkl. Flug, Rundreise, Hotel etc.) gebucht...
Ich habe nun eine Antwort vom RV bekommen, dass ich KEINEN Anspruch habe - ich sollte die Fluggesellschaft zur Ausgleichszahlung zwingen. Erst wenn die Airline sich weigern würde zu zahlen (z.B. wegen Höherer Gewalt) könnte ich meine Rechte der Airline gegen den RV ABTRETEN, der dann die Entschädigung lt. Frankfurter Tabelle zahlt. Damit würde ich aber alle Ansprüche auf Entschädigung nach EU-Verordnung gegen die Airline verlieren (z.B. bei einer Klage).
Nun habe ich bei der Verbraucherzentrale nachgeforscht und die schreiben:
"Die Minderung des Reisepreises oder Schadenersatz vom Reiseveranstalter können Urlauber nicht zusätzlich zu einer Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft gemäß der Verordnung (EG) 261/2004 verlangen. Vielmehr kann der Betrag, den die Airline gewährt, auf den Anspruch auf Schadenersatz oder Minderung gegen den Reiseveranstalter angerechnet werden."
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-in-auto-zug-und-flugzeug/aerger-rund-um-den-flug-bei-pauschalreisen-5227
Was nun? Die Airline will nicht zahlen, beruft sich mündlich auf Höhere Gewalt... Daher könnte ich den Anspruch nach FrankfurterTabelle nehmen - aber trotzdem möchte ich gegen die Airline klagen, was ich bei einer Abtretung der Rechte an den RV nicht mehr machen dürfte... Wie soll ich mich verhalten?