• AmonAmarth
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    geschrieben 1583178756708

    Hallo,

    ich würde gerne einmal eure Meinung zu folgenden Sachverhalt hören:

    Eine Freundin von mir ist im Dezember nach Neuseeland mit Emirates geflogen. Ihr Flug ab Hamburg hatte Verspätung, sodass sie ihren Anschluss in Dubai verpasst hat. Der nächste Flug ging erst 11 Stunden später, also hat Emirates ihr ein Hotel organisiert. Nun hat sie vor einiger Zeit alles bei Emirates zwecks Erstattung eingereicht, da sie u.a. einen Inlandsflug in Neuseeland verpasst hat und insgesamt 14 Stunden später dort gelandet ist. Heute wollte sie den aktuellen Stand telefonisch erfragen, woraufhin ihr mitgeteilt wurde, dass sie keinerlei Anspruch auf Schadensersatz hat, da sie das Hotel zur Überbrückung angenommen hat. Hat sich das damit wirklich erledigt? Bisher habe ich davon noch nie was gehört...

    Ich freu mich über eure Meinungen!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1583695215793 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Selbstverständlich ist die Versorgungsleistung unabhängig vom Anspruch aus der Verspätung zu erbringen und kann nicht aufgerechnet werden.

    Soweit geschildert besteht Anspruch auf Kompensation gem. VO(EG)261/2004 trotz der Inanspruchnahme des Hotels und evtl. Verpflegungsleistungen seitens des LVU.

    Sofern deine Freundin die Ablehung schriftlich erhalten hat würde ich ihr zu einer Beschwerde über die SÖP raten.

    Da Emirates keine "eigenen" Fluggastrechte besitzt empfehle ich dir den Thread zu Änderungen nach Reisebeginn hier im Unterforum.

    Dort finden sich zudem etliche Informationen rund um Rechte und Handhabe der Beschwerde.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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