Moin, ich hatte letzte Woche ein recht unschönes erlebnis mit Condor: Flug DE068 von DUS nach HRG am 20.09.22 -Flug wegen technischem defekt nach dem Boarding um knapp 4h verspätet. Würde nach Fluggastrechteverordnung eine Erstattung von 400€ bedeuten - soweit so "schlecht" - denn auf den entsprechenden Seiten der Condor steht: "Die Verordnung gilt nicht:für Fluggäste, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist." Für mich klingt das so, als wenn Pauschalreisende von den Fluggastrechten ausgeschlossen werden. Ist das so ? Kocht Condor hier seine eigene Suppe? Oder muss ich meine Fluggastrechte garnicht beim Carrier sondern beim Veranstalter geltend machen (Mängelformular der Reiseleitung vorhanden) Wäre dankbar für entsprechende Hinweise. Beim Suchen hab ich leider nix dazu gefunden. (hier noch der passende Condor Link: Beschreibung Condor Fluggastrechte )
Grüße Matz