• baerbl
    Dabei seit: 1168214400000
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    geschrieben 1173262375000

    Hallo, evtl kann mir jemand weiter helfen...ich mußte wg Erkrankung meinen Flug (Delta) in die USA stornieren, hab zum Glück RRV abgeschlossen. Jetzt sagte mir gestern aber die Reiseagentur , bei der ich gebucht habe (seat24), ich könne das ärztliche Attest auch an sie schicken, sie würden es dann bei Delta Airlines einreichen und ich bekäme eine Rückerstattung abzgl 18 Euro Gebühr, ich bräuchte meine RRV also gar nicht einschalten. Irgendwie kommt mir das seltsam vor, hab aber dreimal nachgefragt und bekam immer die selbe Antwort, das ginge schon in Ordnung. Für mich wäre das nämlich günstiger, da die RRV 20 % einbehält...Hat jemand schon mal Erfahrungen gemacht mit sowas?

    Vielen Dank schon mal für eine Antwort!!

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1173262778000

    Das richtet sich in erster Linie nach dem Tarif, den Du gewählt hast.

    War das Ticket erstattbar, dann wird dies abzgl. 18 Euro eben

    erstattet. Dann hättest Du auch keine RRV abschließen müssen.

    Sollte der Tickettarif dies nicht vorsehen, kann es sich nur um die

    Erstattung der nicht angefallenen Steuern und Gebühren ( also

    Flughafen - Sicherheitskontrollen etc. ) handeln. Dann denke ich,

    wird es nur einen Teil des Ticketpreises zurückgeben.

    In diesem Fall kannst Du dafür Deine RRV noch in Anspruch nehmen.

    Da diese eine unverzügliche Benachrichtigung erwartet, würde ich

    sicherheitshalber schon mal den Krankheitsfall anmelden und

    Details ggf. später nachreichen.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1173264286000

    Ich würde erst mal bei der Airline versuchen das Geld zu bekommen.

    Hierfür würde ich nur eine Kopie des Attests verwenden und nach Rückerstattung das Orginal nachreichen.

    Solltest Du nicht alles von der Airline bekommen hast Du mit dem Origal immer noch die Möglichkeit bei der RRV unter Berücksichtigung der Selbstbeteiligung und bereits von der Airline erstatteten Betrag den Rest zu holen.

    Gruß

    holzwurm

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1173265177000

    @holzwurm

    "kannst Du dann der Versicherung immer noch .... "

    Als Reise-Fachmann kennst Du ja auch die "Obliegenheitspflichten"

    bei Versicherungen. Beispiel Zitat eines Versicherers:

    ................................................................................

    Was ist bei Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten?

    1. Sie/der Versicherte sind verpflichtet:

    a) der Versicherung den Eintritt des Versicherungsfalles

    unverzüglich mitzuteilen

    ................................................................................

    Wenn es Probleme gibt, Holzwurm übernimmt das dann ;)

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1173265571000

    @'privacy' sagte:

    @holzwurm

    "kannst Du dann der Versicherung immer noch .... "

    Als Reise-Fachmann kennst Du ja auch die "Obliegenheitspflichten"

    bei Versicherungen. Beispiel Zitat eines Versicherers:

    ................................................................................

    Was ist bei Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten?

    1. Sie/der Versicherte sind verpflichtet:

    a) der Versicherung den Eintritt des Versicherungsfalles

    unverzüglich mitzuteilen

    ................................................................................

    Wenn es Probleme gibt, Holzwurm übernimmt das dann ;)

    Ja, klar melden muß man es der Versicherung sofort. Ob man es in Anspruch nimmt oder nicht ist dann der nächste Schritt.

    Die Meldung an die Versicherung hatte ich in meinem Beitrag schon als erledigt vorausgesetzt, da dies ja aus den entsprechenden AGBs hervorgeht.

    Gruß

    holzwurm

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1173277599000

    Die meisten US Tarife sehen eine vollständige Erstattung - Bearbeitungsgebühr bei nachgewiesener Krankheit vor, RRV nicht nötig...

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • baerbl
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    geschrieben 1173278682000

    Hallo nochmal, danke für die Antworten! Natürlich hab ich meiner RRV den Schadensfall schon gemeldet. Mein Ticket ist allerdings nicht erstattungsfähig laut Delta-Richtlinien, ein ganz "normales" ticket eben. Hab dann heute mit Delta in München telefoniert, die meinten es gäbe grundsätzlich nur Rückerstattungen bei schwerem Unfall oder Krankenhausaufenthalt (also wenn man schon halb tot ist...) - das Reisebüro meinte daraufhin, das sei eine komplett falsche Info, die Rückerstattung sei bei Delta üblich, ich bräuchte nur ein gültiges Attest und gut. Da soll sich nun jemand auskennen...Kann ich denn sowohl der Reiseagentur als auch der RRV das Attest schicken? Nicht daß ich dann als Betrüger dasteh der doppelt abkassieren will...

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    geschrieben 1173284522000

    Das Delta Callcenter ist nicht das beste, die sind oft ahnungslos....das Reisebüro hat recht, einfach Krankheit mit Atest reicht....

    PS: ist ja auch logisch wer soll denn entscheiden ab wann die Krankheit nicht so schlimm ist und wann es schlimm ist :question:Im tarif stht also einfach nur bei nachgewiesener Krankheit Rückerstattung fertig...

    Das hat ja nix damit zu tun, dass der Tarif generell nicht Rückerstattungsfähig ist...

    Beispiel:

    CANCELLATIONS

    CHARGE EUR 150.00/USD 200.00.

    WAIVED FOR ILLNESS OR DEATH OF PASSENGER OR FAMILY

    MEMBER.

    NOTE -

    1. FARES COMBINED ON A TKT FROM DIFF RULES WITH

    SAME OR DIFF CANCELLATION PENALTIES

    -APPLY HIGHEST FEE OF THE CANCELLED ITIN AND

    REF ANY REFUNDABLE FARES AND NON-REF FARE AMT

    LESS PENALTY FEE WILL BE RETURNED AS A NON-REF

    VOUCHER FOR TVL VIA DL ONLY

    2. ILLNESS/DEATH WAIVER MUST BE SUBSTANTIATED BY /DEATH CERTIFICATE

    3. PENALTY DOES NOT APPLY TO INFANTS UNDER 2 NOT

    OCCUPYING A SEAT

    PER TKT CHARGE FOR LOST TKT APPLICATION IS

    USD 100.00/CAD 146.00

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