Cross Border Selling heißen sie und Cross Ticketing - gemeint sind u. a. der Verkauf von zwei billigen Tickets, wobei der Kunde jeweils einen Flug verfallen lässt und so günstig beispielsweise an einem Tag hin und zurück fliegen kann ohne ein teureres Tagesticket kaufen zu müssen.
Aber dem wird nun ein Riegel vorgeschoben werden!
Der deutsche Bundesgerichtshof ist gerade mit dieser Problematik befasst. Haben doch Verbraucher geklagt, dass ihnen der Hin- oder Rückflug von Fluggesellschaften verweigert wurde. Mit dem Hinweis, dass die Reihenfolge der gebuchten Flugabschnitte nicht eingehalten wurde.
So wie die derzeitigen Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) und Tarifbestimmungen geschrieben sind, neigt der BGH zur Ansicht, dass die Konsumenten im Recht seien. Nun kommt's aber: Ändern die Fluglinien ihre Bedingungen und Beschreibungen beispielsweise auf Umsteige-Rabatt oder Langzeitreise-Rabatt, dann wäre dagegen weder wettbewerbsrechtlich noch rechtlich allgemeiner Art etwas einzuwenden.
Das hieße im Klartext, wenn der BGH zu so einer Entscheidung kommt (was sehr wahrscheinlich sein wird), dann wären wieder die Fluglinien im Recht, wenn sie einen Transport wegen Nichteinhaltung von Bedingungen verweigern oder eine Nachzahlung verlangen!
Bedeutet: günstige Tagesflüge werden der Vergangenheit angehören.
Eine interessante Entwicklung, wie ich meine. Nur Worte machen den Unterschied...