• Florian80w
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    geschrieben 1490802011262

    In der Forumsuche fand ich nichts Erhellendes, daher kurze Frage: Welche Einzelpositionen innerhalb der Gesamtberechnung eines gebuchten Tickets (kostenfreies Storno, namechange etc. ausgeschlossen) müssen bei Stornierung der Buchung von der (deutschen) Airline erstattet werden?

  • wukovits
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    geschrieben 1490807730217

    Hallo Floian80w

    Laut einem vor einigen Jahren ergangenen Gerichtsurteil müssen die im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren welch die Airline wenn Du fliegst an den Staat abführt rückerstattet werden. Vor diesem Urteil haben die Airlines diesen Teil des Ticketpreises welcher ja nicht für die Airlines bestimmt ist einkassiert. Die Airlines dürfen jedoch für die Rückerstattung Spesen verrechnen wodurch z.B. bei Ryan Air von der Rückerstattungssume fast nichts übrig bleibt.

    Gruß

    Karl

  • vonschmeling
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    geschrieben 1490807778182

    Jedenfalls Steuern und Flughafengebühren, an sich auch alle Kosten, die das Luftverkehrsunternehmen im Flugbetrieb spart (Verpflegungs-und Kerosinzuschläge), die sind allerdings häufig lt. ABB von der Erstattung ausgenommen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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