Hallo,
der RV hat Euch zum gebuchten Flughafen zurueck befoerdert.
Aufgrund der Gegebenheiten, handelte es sich um den Vulkanausbruch??????, hat er die Mehrkosten, die ihm durch die zusaetzlichen Fluege entstanden sind, anteilig berechnet.
Die Rechtmaessigkeit kannst Du im § 651 j,2 BGB nachlesen. Du kannst natuerlich die Hoehe der Dir berechneten Kosten anzweifeln und einen entsprechenden Nachweis einfordern. Wenn Du Pech hast, wird der RV erst im Falle einer Klage diese Kosten belegen.
Auch hier verstehe ich das Gejammer nicht. Niemand hat Dich gezwungen einen Urlaub zu buchen und diesen auch anzutreten. Deshalb kannst Du Dir doch nicht das Recht nehmen Kosten, die durch hoehere Gewalt entstehen, auf die Schultern des RV zu laden. Denn der hat doch bestimmt nicht die hoehere Gewalt verursacht oder ausgeloest. Schon mal davon gehoert, dass es sowas wie 'Restrisiko' gibt?
Im Uebrigen haettest Du die Hotelkosten, die Dir durch den laengeren Aufenthalt vor Ort entstanden sind, von der Fluggesellschaft einfordern koennen, sofern es sich um eine Fluggesellschaft der EU gehandelt hat und / oder der Flug von einem Flughafen der EU startete. Dies geht aus der EU-Fluggastverordnung hervor. Dieser Punkt ist hier im Forum ausfuehrlichst diskutiert worden. Nachlesen hilft enorm!
Viele Gruesse
bernardo2001