Hallo zusammen,
Ryanair teilte mir vor 2 Wochen mit, dass ein von mir gebuchter Flug nach London Ende September sich um 5 Stunden und 25 Minuten nach hinten verschieben wird.
Diese enorme Verspätung ist für mich wegen der dann entstehenden Nutzlosigkeit der Reise inakzeptabel, also bliebe mir vermutlich nur die von Ryanair angebotene Umbuchung oder Erstattung anzunehmen.
Ich lese allerdings folgendes im von Ryanair mit versandten Auszug aus der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 261/2004:
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VERSPÄTUNG: Wenn wir in unzumutbarer Weise mehr als zwei Stunden vom Flugplan abweichen und das Flugziel weniger als 1.500 km entfernt liegt.....stehen Ihnen die unten aufgeführten Rechte unter den Ziffern 1 bis 3 zu.
1.AUSGLEICHSANSPRUCH: Wenn Ihnen die Beförderung gegen Ihren Willen verweigert, Ihr Flug annulliert wurde oder mehr als drei Stunden verspätet war (vorausgesetzt die oben aufgeführten Ausnahmen treffen nicht zu), erhalten Sie von uns Ausgleichszahlungen in folgender Höhe: 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger
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Da steht die Vergangenheitsform "wurde" und "war", also gilt dieses nur, wenn diese enorme Verschiebung ganz plötzlich am Tag der Reise auftritt?
Aber ich, der frühzeitig über die enorme Verschiebung von über 3 Stunden informiert wurde, gehe leer aus, also darf nur umbuchen oder die Erstattung nehmen?