@samanas
Flugverspätungen und deren Handhabung sind auch zu Zeiten geltender
EU-Verordnung 261/2004 noch nicht eindeutig in allen Punkten juristisch
klar geregelt.
Selbst der Bundesgerichtshof hat jetzt im Falle einer,
man beachte, 25-stündigen-Verspätung den
Europäischen Gerichtshof zur Findung einer verbindlichen
Regelung um Hilfestellung gebeten.
Bericht Spiegel online > hier klicken <
Versuche es mal mit
LBA.de - Luftfahrtbundesamt als Beschwerdestelle
- dort sind die aktuellen EU-Regelungen nachzulesen -
Das würde dann dazu führen, daß das LBA evtl.
eine Anhörung intern bei der Airline durchführt
und Dich evtl. darüber unterrichtet.
Das hilft Dir persönlich aber nicht wirklich weiter.
Oder wende dich an die Schlichtungsstelle Mobilität.
Allerdings wird dort immer beklagt, daß z.B. Lufthansa
und Air Berlin sich nicht der Schlichtung unterstellen.
Ansonsten kannst Du ja noch die direkt Beteiligten mit
einem Rundschreiben versorgen. Sehe sowohl 5-vor-Flug
als auch Neckermann nur als Vermittler der Flugreise an.