• 330Spiesel
    Dabei seit: 1548679126202
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    geschrieben 1548679839747

    Hallo an alle,

    wir sind am 18.01 mit Tuifly von Hannover nach Fuerteventura geflogen. Der Abflug war soweit passig, alles sah gut aus...

    Nach ca. 1,5 Std kam die Durchsage, dass Aufgrund technischer Probleme alle Bordtoiletten ausgefallen sind und man nun umdrehen würde.

    So geschehen, standen wir weitere 1,5 Std später wieder im Terminal in Hannover.

    freundlicherweise haben wir von der Airline einen Verzehrgutschein und ein Hinweisblatt mit den rechtlichen Grundlagen bzgl. Verspätungen von mehr als 4 Std erhalten. Gemäß dessen sollte uns ab 4 Std Verspätung 400€ pro Vollzahler zustehen (

  • 330Spiesel
    Dabei seit: 1548679126202
    Beiträge: 9
    geschrieben 1548680258785

    Hier ist wohl der halbe Text weggekommen... So ging der Text weiter:

    ... (

  • 330Spiesel
    Dabei seit: 1548679126202
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    geschrieben 1548680399241

    Irgendwie verschwindet der hintere Teil vom Text immer ?!?

    Oder sehe nur ich den nicht komplett?

  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
    Beiträge: 9134
    geschrieben 1548681293329

    @330spiesel sagte:

    Hallo an alle,

    wir sind am 18.01 mit Tuifly von Hannover nach Fuerteventura geflogen. Der Abflug war soweit passig, alles sah gut aus...

    Nach ca. 1,5 Std kam die Durchsage, dass Aufgrund technischer Probleme alle Bordtoiletten ausgefallen sind und man nun umdrehen würde.

    So geschehen, standen wir weitere 1,5 Std später wieder im Terminal in Hannover.

    freundlicherweise haben wir von der Airline einen Verzehrgutschein und ein Hinweisblatt mit den rechtlichen Grundlagen bzgl. Verspätungen von mehr als 4 Std erhalten. Gemäß dessen sollte uns ab 4 Std Verspätung 400€ pro Vollzahler zustehen (

    Gelandet sind wir am Ende mit ziemlich genau 5 Std Verspätung, zeitlicher Rahmen sollte eigentlich passen.

    Wir haben auch vom Veranstalter eine Bestätigung über diese Verspätung erhalten.

    Nun zur Frage: Da wir ja eigentlich pünktlich gestartet sind, allerdings umdrehen mussten, ist die EU-Regelung hier überhaupt anwendbar?

    Besten Dank vorab

    Auf >>> zitieren <<< ist der Text kpl. zu sehen. :wink:

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • Bienekind
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1548709572969

    Es kommt nicht darauf an, wann ihr gestartet seid, sondern wann der Flieger am Zielort gelandet ist. Also ja, ihr könnt Ansprüche geltend machen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1548710055234

    Genau so verhält es sich - 5h Ankunftsverspätung wegen technischer Probleme = Anspruch auf Kompensation gem VO(EG)261/04.

    Hier geht´s zur direkten Einredeoption.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • 330Spiesel
    Dabei seit: 1548679126202
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    geschrieben 1548843046287

    Vielen Dank für die Antworten,

    dann werde ich mal Kontakt aufnehmen.

    Beste Grüße

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