• Blubbb
    Dabei seit: 1235779200000
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    geschrieben 1235820826000

    Hallo,

    Ich mache mich gerade für meine Eltern schlau die seit dem 27.02.2009 in Frankfurt festsitzen.

    Sie solten eigentlich am 27.02.2009 mit dem Flieger CX 288 um 13.50 von Frankfurt nach Hong Hong fliegen und von da aus weiter nach Australien (ebenfalls mit CX).

    Jedoch steht dieser Flieger immernoch in Frankfurt und soll heute um ca. 12Uhr starten.

    Welche möglichkeiten haben sie jetzt auf Schadensersatz? Da in Australien Hotels, Mietwagen und Tours schon gebucht worden sind.

    Danke jetzt schonmal für eure Antwort!

  • Blubbb
    Dabei seit: 1235779200000
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    geschrieben 1235870341000

    Hallo,

    Ich mache mich gerade für meine Eltern schlau die seit dem 27.02.2009 in Frankfurt festsitzen.

    Sie solten eigentlich am 27.02.2009 mit dem Flieger CX 288 um 13.50 von Frankfurt nach Hong Hong fliegen und von da aus weiter nach Australien (ebenfalls mit CX).

    Jedoch steht dieser Flieger immernoch in Frankfurt und soll heute um ca. 12Uhr starten.

    Welche möglichkeiten haben sie jetzt auf Schadensersatz? Da in Australien Hotels, Mietwagen und Tours schon gebucht worden sind.

  • privacy
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    geschrieben 1235930587000

    Hallo Blubbb,

    prinzipiell sind Flüge abgehend von einem EU-Flughafen bei Annullierung von

    der Airline mit einer Ausgleichszahlung zu versehen. In diesem speziellen Fall,

    wo der Flieger noch in Frankfurt steht, wird die Airline mit "Verspätung"

    argumentieren. Das bedeutet, daß in erster Linie Verpflegung, Hotel und

    dazugehörige Transfers von der Airline zu übernehmen sind. Ab wann eine

    Verspätung einer Annullierung gleichzusetzen ist, darüber wird der Europäische

    Gerichtshof zu einem späteren Zeitpunkt befinden. Es liegt dort eine Anfrage hin-

    sichtlich eines stark verspäteten Condor-Fernfluges vor.

    Inwieweit die Agb der Airline Schadensersatz vorsehen, müßtest Du noch

    prüfen und ob evtl. Ansprüche gem. BGB bei dieser Drittlandsairline

    durchsetzbar sind.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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