• sandro-tt
    Dabei seit: 1138060800000
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    geschrieben 1279014104000

    Bei wem muss der Schadensersatz gestellt werden, beim Reiseveranstalter, oder direkt bei der betreffenden Fluglinie. Wir haben nämlich jetzt schon mehrere unterschiedliche Äußerungen gehört!

    Danke

    sandro

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1279033709000

    @sandro

    willst du deine forderungen ohne rechtsbeistand einfordern?

     ich weiß nicht, ob das so von erfolg gekrönt ist.

    wenn du einen rechtsbeistand hast, wird der ja wohl wissen, an wen du dich zu wenden hast.

     

    geht es um eine pauschalreise?

    mein gesunder menschenverstand sagt mir, ich wende mich immer an den, mit dem ich einen vertrag eingegangen bin. und das ist der veranstalter.

     

     

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • privacy
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    geschrieben 1279276187000

    Leider funktioniert das mit dem "gesunden Menschenverstand" nicht immer.

    Bei Flugverspätungen/-stornierungen beispielsweise, wenn es die EU-Verordnung 261/2004 betrifft, ist immer die Airline der Ansprechpartner. Auch bei einer Pauschalreise. Wobei es einem freigestellt ist, auch den RV zu informieren.

    Ansprüche/Forderungen dieser Art aber nur gegenüber der Airline.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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