Pauschalreisemäßig gibt es da eher wenig Möglichkeiten
bzw. geht es um so geringe Vergütungen, daß ein freundliches
Schreiben an den Veranstalter vielleicht eher kleinen Erfolg bringt.
Also -freiwilliges- Entgegenkommen des Vertragspartners,
zumal Übernachtung ja schon übernommen wurde.
Auf der anderen Seite kann man ohne Angaben von Flugdetails
schwer Stellung nehmen, inwieweit hinsichtlich der
EU Verordnung 261/2004 noch Möglichkeiten bestehen.
Also
- Airline
- Abflug Airport
- Ankunft-Flughafen
- ursprüngliche Flugnummer
identisch mit dem dann durchgeführten Flug
oder neue Airline, neue Flugnummer?
- Koffer nicht angenommen bzw. wieder zurückerhalten
nach dem Einchecken zur ursprünglichen Flugzeit?
Gruß privacy