• Sangriaeimer
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    geschrieben 1182110437000

    Hallo,

    kann mir jemand sagen, ob durch Flugverspätungen von 12 Stunden eine Entschädigung geltend gemacht werden kann ?

    Es wurde ein Hotel mit Übernachtung angeboten aber wir hatten (Familie mit 2 Kindern) ja irgendwie "entgangene Urlaubsfreude".

    Danke !

  • privacy
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    geschrieben 1182168872000

    Pauschalreisemäßig gibt es da eher wenig Möglichkeiten

    bzw. geht es um so geringe Vergütungen, daß ein freundliches

    Schreiben an den Veranstalter vielleicht eher kleinen Erfolg bringt.

    Also -freiwilliges- Entgegenkommen des Vertragspartners,

    zumal Übernachtung ja schon übernommen wurde.

    Auf der anderen Seite kann man ohne Angaben von Flugdetails

    schwer Stellung nehmen, inwieweit hinsichtlich der

    EU Verordnung 261/2004 noch Möglichkeiten bestehen.

    Also

    - Airline

    - Abflug Airport

    - Ankunft-Flughafen

    - ursprüngliche Flugnummer

    identisch mit dem dann durchgeführten Flug

    oder neue Airline, neue Flugnummer?

    - Koffer nicht angenommen bzw. wieder zurückerhalten

    nach dem Einchecken zur ursprünglichen Flugzeit?

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1182169741000

    @'Sangriaeimer' sagte:

    "entgangene Urlaubsfreude"

    a) ...entgangene Urlaubsfreunden --> dafür gibt es nur in Österreich etwas dafür

    b) ...nutzlos aufgewendeter Urlaub (oder vertaner Urlaub) --> dafür es nur in Deutschland etwas dafür

    a) nur wenn im Urlaub vieles schief läuft

    b) auch wenn es schon kurz vor dem Urlaub massive Probleme gibt

    a) und b) --> müssen Mängel von mindestens 20 Prozent vorliegen, manche Gerichte verlangen mindestens 50 Prozent. Daher Faustregel: der Gesamtcharakter der Urlaubsreise muss überwiegend schwer beeinträchtigt sein

    ...dies zur Unterscheidung mal kurz erwähnt

    Peter

  • muecke1401
    Dabei seit: 1155686400000
    Beiträge: 383
    geschrieben 1182265044000

    @'mosaik' sagte:

    a) ...entgangene Urlaubsfreunden --> dafür gibt es nur in Österreich etwas dafür

    Peter

    ;) :D :D tja, find ich gut, dass man in A für entgangene Freunde was bekommt..... :laughing: :rofl: :rofl:

    Ich bin eine Frau. Daraus ergibt sich das Geburtsrecht, bei Bedarf meine Meinung zu ändern ;-)
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1182272846000

    geh sei doch nicht so kleinlich... Urlaubsfreunden oder Urlaubsfreuden - ist denn das nicht im Grunde das gleiche....

    :D

    Danke für Korrektur!

    Peter

  • muecke1401
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    Beiträge: 383
    geschrieben 1182274062000

    Hy Mosaik :shock1:

    Ich seh das nicht kleinlich.

    Und aufgrund dessen, das diese beiden sich doch sehr ähneln, musste ich einfach lachen (und wollte mitlächeln lassen).

    Wer ersetzt einem schon was, nur weil man mosernde Mitreisende hat

    Lieben Gruß Mücke

    Ich bin eine Frau. Daraus ergibt sich das Geburtsrecht, bei Bedarf meine Meinung zu ändern ;-)
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